Frage an Alois Gerig von Reinhard W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gerig,
vor zwei Jahren habe ich an dieser Stelle gefragt, warum die mittlerweile 9 Jahre alte, von Deutschland mit initiierte, UN Konvention gegen Korruption (UNCAC) in Deutschland immer noch nicht ratifiziert ist. In Ihrer Antwort bestätigen Sie den Handlungsbedarf, verweisen jedoch darauf, dass dies eine fundierte rechtswissenschaftliche und rechtspolitische Diskussion voraussetzt. Mich würde nun der Stand dieser Diskussion interessieren und Ihre persönliche Einschätzung bis wann es den Experten der Regierungskoalition gelingen sollte, zur UNCAC einen verfassungskonformen Gesetzesentwurf vorzulegen. Nach dem von Ihnen zitierten Art. 38 des Grundgesetzes sind Abgeordnete übrigens auch ausdrücklich Vertreter des ganzen Volkes und damit eben nicht nur der Interessengruppen, die sie bei der Kandidatur unterstützt haben.
In Gesetzen aus über 160 Staaten, die die UNCAC bereits ratifiziert haben, müssten sich doch eigentlich auch für Deutschland geeignete Vorlagen finden. Zudem gibt es das Eckpunktepapier von Transparency International Deutschland. Und schließlich haben Sie ja noch die Kollegen vom BMZ, die lt. Minister Dirk Niebel in über 70 Projekten u.a. andere Länder bei der Umsetzung der UNCAC unterstützen. Da sollte doch auch etwas Amtshilfe für die Kollegen im eigenen Land möglich sein.
Die ebenfalls von Ihnen erwähnte Schwierigkeit, strafbares von nicht strafbarem abzugrenzen gilt wohl nicht nur für die Bestechung inländischer Abgeordneter. In einem Land, in dem bei der Umsatzsteuer sorgfältig zwischen Esel und Maulesel oder zwischen Kartoffeln und Süßkartoffeln unterschieden wird und in dem es genaue Vorschriften dazu gibt, unter welchen Bedingungen welcher Teil eines Geschäftsessens in welchem Umfang steuerlich absetzbar ist, müsste doch eigentlich auch diese Aufgabe lösbar sein - oder?
mit freundlichen Grüßen
Reinhard Wenig
Sehr geehrter Herr Wenig,
danke für Ihr erneutes Schreiben. Bisher ist es leider nicht gelungen, die Vorschriften über die Abgeordnetenbestechung so zu konzipieren, dass sie einerseits der besonderen Stellung von Abgeordneten Rechnung tragen und andererseits den Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen entsprechen. Dies empfinde ich als ebenso unbefriedigend wie Sie.
Am 17. Oktober 2012 hat im zuständigen Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Thema Abgeordnetenbestechung stattgefunden. Bei dieser Gelegenheit wurden diese rechtlichen und politischen Fragestellungen bei den Fachkollegen ausführlich erörtert. Vielleicht gelingt es daraufhin, gute und praktikable Lösungsansätze zu entwickeln. Dies unterstütze ich ausdrücklich!
Mit freundlichen Grüßen
Alois Gerig