Nordrhein-Westfalen - Fragen & Antworten

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Antwort von Guido Déus
CDU
• 11.11.2024

Auf der Grundlage von § 15 des Abgeordnetengesetzes wurden zum 01.07.2024 die Abgeordnetenbezüge angepasst:
Höhe der Abgeordnetenbezüge nach § 5 Abs. 1 AbgG NRW: 10.917,77 Euro 
zusätzlich abzuführende Beiträge an das Versorgungswerk: 2.880,12 Euro 

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