Nordrhein-Westfalen 2010-2012 - Fragen & Antworten

Portrait von Martin Börschel
Antwort von Martin Börschel
SPD
• 14.09.2011

(...) So kann es auch sein, dass im Einzelfall von Ihnen in Ihrem Schreiben benannte religiöse Gründe der Aufnahme einer ganz bestimmten Erwerbstätigkeit entgegenstehen können. Die persönliche Situation wird in der Regel im Vorfeld einer möglichen Arbeitsvermittlung zwischen dem persönlichen Ansprechpartner und dem Hilfebedürftigen erörtert und die individuellen Möglichkeiten im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung gemeinsam festgelegt. Sollten also im Einzelfall religiöse Gründe objektiv einer bestimmten Erwerbstätigkeit entgegenstehen, so werden geeignete alternative Arbeits- und Beschäftigungsangebote unterbreitet. (...)

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