Frage an Sylvia Löhrmann von Volker W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Löhrmann,
wie kann es sein, dass mir ein JobCenter (hier: Mönchengladbach) 1 1/2 Jahre nach Antragstellung, mitten im Rechtsstreit, noch einen Ablehnungsbescheid über Umzugskostenbeihilfe (ich bin im März 2010 von MG nach SG umgezogen) erteilt, um sich im Prozess Vorteile zu verschaffen? Das JobCenter MG hat mir 9 Monate nach meiner Abmeldung aus Hartz IV im Dezember 2010 noch Rückforderungen i.H.v. 324,00 Euro gestellt. Mein Anwalt hat nun, nachdem das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist und Klage eingereicht wurde, Aufrechnung dieser Forderungen mit meinen Umzugshilfe-Forderungen beantragt, im Rahmen eines Vergleiches.
Ist es rechtlich OK, das Behörden Monate nach Abschluss einer Leistungsperiode noch Rückforderungen stellen? Und darf dieselbe Behörde einen Antrag jahrelang aussitzen und erst dann negativ bewerten, wenn es zum Schwur kommt?
Mit freundlichen Grüßen,
Volker Windisch
Sehr geehrter Herr Windisch,
ganz rasch aus dem Abgeordnetenbüro eine kurze Rückmeldung:
Ohne die Aktenlage genau zu kennen, können von hier aus rechtlich keine Bewertungen abgeben werden. Dafür werden Sie sicherlich Verständnis haben. Da Sie auch zwischenzeitlich anwaltlich vertreten sind, sollten Sie die Angelegenheit auf rechtlichem Wege mit diesem weiter verfolgen.
Sollten Sie sich im weiteren durch eine Landesbehörde falsch behandelt fühlen, gibt es noch die Möglichkeit, eine Petition einzureichen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Navigation_R2010/050-Petitionen/Inhalt.jsp
Mit den besten Grüßen
von der Mitarbeiterin aus dem Abgeordnetenbüro
Sylvia Löhrmann MdL