Frage an Holger Ellerbrock von Andreas E. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag,
mein Name ist Andreas Eggersmann.
Sehr geehrter Herr Ellerbrock,
Ich habe da ein paar Fragen an ihre Partei die ich gerne beantwortet haben möchte. Ich freue mich auf ihre Antwort und bedanke mich bei ihnen für ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Eggersmann
Was passiert mit den Menschen heute und in naher Zukunft ( Imigranten / Einheimische ) die jung, gesund, und arbeitsfähig sind, aber nicht arbeiten wollen oder diese Arbeit z.b. aus irgentwelchen Gründen ablehnen? Stattdessen lieber Sozialhilfe beziehen und durch Schwarzarbeit / krimminelle Handlungen versuchen ihr einkommen zu verbessern. Was passiert, wenn diese Menschen bei Schwarzarbeit / krimminellen Handlungen ertappt werden, oder wenn sie eine angebotene Arbeit z.B. aus religiösen Gründen ablehnen, mit ihrem Anspruch auf Sozialhilfe? Durch ein solches Verhalten kann es passieren das diese Menschen später einmal nur einen sehr kleinen Rentenanspruch haben, unterstüzt der Staat weiterhin diese Menschen, und stockt die Renten auf ? Woher nimmt der Staat das Geld für diese Unterstützung, wo heute schon abzusehen ist das durch den demographischen Wandel immer weniger Einzahler da sein werden, und durch die immer höher steigenden Beiträge für die Sozialversicherungen Deutschland für hochqualifizierte Zuwanderer auch nicht nicht mehr interessant ist? Besteht in Deutschland die Möglichkeit das jemand eine ihm angebotenen ( durch das Arbeitsamt ) Arbeit aus religiösen Gründen ablehnen kann ?
Sehr geehrter Herr Eggersmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Rücksprache mit den fachlich zuständigen Kollegen unserer Fraktion kann ich (Holger Ellerbrock) dazu Folgendes sagen:
Nach Informationen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Jahre 2010 wird "normwidriges Verhalten" mit Sanktionen geahndet. Für unter 25-Jährige gelten besonders strenge Regeln. Die Zumutbarkeit für die Annahme einer Arbeitsstelle wurde ausgeweitet (§ 10 SGB II). Eigenverantwortung ist in besonderem Maße erwünscht. Auch Meldeversäumnisse, z.B. wenn der Klient einen Beratungstermin nicht wahrnimmt, werden sanktioniert. Als größere Pflichtverletzung gilt, wenn ein junger Klient eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder auch eine Arbeitsgelegenheit nicht aufnimmt. Dann wird die Regelleistung sogar ganz gestrichen. Es ist möglich, Lebensmittelgutscheine zu beantragen. Diese müssen jedoch nicht genehmigt werden. Rund ein Drittel (36%) aller Sanktionen bei jungen Arbeitslosen resultieren aus größeren Pflichtverletzungen. Im Wiederholungsfall werden zusätzlich zur Streichung der Regelleistung die Kosten für Wohnung und Heizung nicht mehr erstattet.
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurden zwischen Januar 2008 und Juli 2009 bei 30.278 unter 25-Jährigen Arbeitslosen Sanktionen verhängt, die zu einer völligen Leistungsstreichung führten. Das sind 19 Prozent aller sanktionierten jungen Arbeitslosen (insgesamt 156.552). Allerdings haben dazu offenbar nicht nur die besagten Pflichtverletzungen geführt, sondern weitere Gründe, zu denen es jedoch keine näheren Angaben gibt.
Grundsätzlich gelten Sanktionen für Pflichtverletzungen für drei Monate. Sie können jedoch seit 2006 auf sechs Wochen verkürzt werden. Insgesamt werden nur wenige Arbeitslose innerhalb des SGB II-Bezugs sanktioniert. Laut Bundesagentur lässt dies den Schluss zu, dass die (strengen) Sanktionsregeln dazu beitragen, dass Klienten weitgehend auf Verletzungen ihrer Pflichten verzichten und sich regelgemäß verhalten.
Zur Frage der Arbeitsverweigerung aus religiösen Gründen verweise ich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Februar 2011.
Nachfolgend ein Link zur Pressemeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Hönsch