(...) NRW hat Modellcharakter mit dem System seiner Regelung der Abgeordnetenbezüge. Denn in NRW zahlen die Abgeordneten selbst für ihre Altersversorgung ein, in NRW gibt es keinerlei steuerfreien Pauschalen, sondern sie weisen jeden ausgegeben Cent nach, bestreiten ihre Aufwendungen wie z. B. (...)
(...) Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 wurden die Abgeordnetenbezüge nach § 15 Abgeordnetengesetz NRW angepasst. Ich erhalte nunmehr einen steuerpflichtigen monatlichen Gesamtbetrag in Höhe von 10.226 € brutto. (...)
(...) Kein/e Abgeordnete/r in NRW erhält mehr als vergleichbare ParlamentarierInnen in Ländern und Bund. Auch das Niveau der früheren staatlichen Versorgung wird nicht annähernd erreicht. (...)
(...) Aufgrund vieler kritischer Nachfragen über die Höhe der Abgeordnetenbezüge wird mit der jetzt geplanten Gesetzesänderung mehr Transparenz hergestellt. Die eigentliche Diät, aus der auch alle Mandatskosten wie die Unterhaltung eines Wahlkreisbüros, Telefon- und Portokosten sowie Fahrtkosten bestritten werden müssen, beträgt 8.612 Euro. Fast alle anderen Parlamente zahlen dafür - zusätzlich zur Diät - verschiedene steuerfreie Kostenpauschalen. (...)
Sehr geehrter Herr Scheffer,
Sehr geehrter Herr Karich,
ich habe Ihnen eine schriftliche Antwort zugeschickt. Den Text der Antwort finden Sie auch auf meiner Internetseite, www.michael-solf.de, im Bereich Aktuelles.