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Stefan Berger
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Frage von Franz-Josef T. •

Frage an Stefan Berger von Franz-Josef T. bezüglich Finanzen

Wie rechtfertigen Sie die geplante Diätenerhöhung von 500,00 Euro????

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Sehr geehrter Herr Thomsen,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch, die ich gerne wie folgt beantworten möchte.

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Abgeordnetengesetzes ist keine Diätenerhöhung, also eine Erhöhung des verfügbaren Einkommens der Abgeordneten, verbunden. Diätenerhöhungen finden in Nordrhein-Westfalen nach dem auch vom Bund der Steuerzahler als vorbildlich gelobten Gesetz nur in Höhe der allgemeinen Kostensteigerungen und der Einkommensentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer statt.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat im Frühjahr 2005 auf der Grundlage der Empfehlungen einer unabhängigen Diätenkommission mit der Zustimmung aller Fraktionen eine grundlegende Reform des Abgeordnetengesetzes beschlossen. Die damalige Neuregelung ist nach wie vor beispielgebend. Mit dieser, als Vorbild geltenden Systemveränderung bei den Abgeordnetenbezügen ist die staatliche Altersvorsorge durch Schaffung eines eigenständigen Versorgungswerkes ersetzt worden. Auf diesem Weg wird die Altersversorgung von Abgeordneten durch eigene Beiträge sichergestellt. Aufgrund vieler kritischer Nachfragen über die Höhe der Abgeordnetenbezüge wird mit der jetzt geplanten Gesetzesänderung mehr Transparenz hergestellt. Die eigentliche Diät, aus der auch alle Mandatskosten wie die Unterhaltung eines Wahlkreisbüros, Telefon- und Portokosten sowie Fahrtkosten bestritten werden müssen, beträgt 8.612 Euro. Fast alle anderen Parlamente zahlen dafür - zusätzlich zur Diät - verschiedene steuerfreie Kostenpauschalen. Diese Privilegien hat der Landtag Nordrhein-Westfalen abgeschafft. Damit wird ein Landtagsabgeordneter wie jeder anderer Steuerbürger behandelt.

Angepasst wird mit dem neuen Gesetz der Pflichtbeitrag zum Versorgungswerk. Jeder Abgeordnete musste bisher 1.614 Euro direkt an das Versorgungswerk zahlen. Diese Summe soll aufgrund einer Überprüfung jetzt um 500 Euro auf monatlich 2.114 Euro erhöht werden. Nach wie vor ist damit die Altersversorgung in Nordrhein-Westfalen im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Landesparlamenten am niedrigsten. Mit der jetzt geplanten Anpassung wird das Versorgungswerk des Landtages langfristig stabilisiert. Das NRW-Modell, das keine Pensionen mehr auf Kosten künftiger Landeshaushalte kennt, wird damit zukunftssicher gemacht.

Selbstverständlich muss jeder Abgeordnete nicht nur seine Abgeordnetenbezüge, sondern auch die Zwangsbeiträge zum Versorgungswerk in vollem Umfang versteuern, auch wenn er persönlich aufgrund langer Zugehörigkeit zum Parlament von einer Erhöhung der Beiträge zum Versorgungswerk nicht profitiert. Die Solidarität von Abgeordneten, die schon lange dem Parlament angehören ist wichtig für die Stabilisierung des Versorgungswerks. Aufgrund der steuerlichen Wirksamkeit der steigenden Gesamtsumme durch die Erhöhung des Zwangsbeitrags reduziert sich ab dem 1. Januar das verfügbare Nettoeinkommen jedes Abgeordneten. Die Anpassung der Pflichtbeiträge führt nicht zu einer Belastung des Haushaltsplans des Landtags, sondern wird aufgrund von Minderausgaben an anderer Stelle finanziert.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Berger

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