Frage an Stephan Gatter von Klaus L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
sehr geehrter herr gatter,
stimmt die meldung des "kölner stadt-anzeigers" von heute, dass die abgeordneten des nrw-landtages eine diätenerhöhung zur sicherung ihrer altersbezüge von € 500,00 beschlossen haben? und wie haben sie persönlich in dieser frage abgestimmt? stimmt es fernerhin, dass ihre gesamtbezüge aus ihrer tätigkeit als volksvertreter € 10700,00 betragen?
gruß - Klaus Look
Sehr geehrter Herr Look,
ich konnte Ihre Frage erst heute beantworten, da sich der Landtag NRW erst auf seiner gestrigen Sitzung (Plenum vom 8.12.2011) damit befasst hat und mit der 1. Lesung einstimmig beschlossen hat, dass der Gesetzentwurf zum 8. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss des Landtages verwiesen hat. Dem habe ich wie alle anderen Abgeordneten zugestimmt. Vorher hat es keine Abstimmung gegeben, so dass ich Ihnen am 30.11.2011 keine Antwort auf mein Abstimmungsverhalten geben konnte.
Im Hauptausschuss wird in öffentlicher Sitzung über den Gesetzentwurf beraten. Nach Antrag einer Fraktion wird der Hauptausschuss dazu eine Expertenanhörung durchführen. Ich persönlich rechne damit, dass der Gesetzentwurf erst im Februar 2012 im Landtag in einer 2. Lesung beraten wird.
Erst nach der Auswertung der Expertenanhörung, an der mit Sicherheit auch der Steuerzahlerbund NRW teilnehmen wird, werde ich mir eine endgültige Meinung bilden.
Zum zweiten Teil Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen folgendes antworten: Die Aufwandsentschädigung für Landtagsabgeordnete in NRW sind für jeden Bürger des Landes jederzeit im Abgeordnetengesetz NRW nachlesbar. (Siehe u.a. http://www.landtag.nrw.de unter Rubrik "Abgeordnete + Fraktionen")
Mit der 14. Wahlperiode im Juni 2005 hat der Landtag NRW als erstes und einziges Parlament einen Systemwechsel bei der Abgeordnetenbezahlung und -versorgung vollzogen: Die steuerfreien Pauschalen für Fahrten, Aufwendungen am Ort des Landtags sowie Aufwendungen für Wahlkreisbetreuung wurden gestrichen und die staatliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung (ähnlich der von Beamten) abgeschafft. Der Abgeordnete aus NRW bekommt eine Aufwandsentschädigung, die er komplett wie jeder Bürger versteuern muss.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 wurden die Abgeordnetenbezüge nach § 15 Abgeordnetengesetz NRW angepasst. Ich erhalte nunmehr einen steuerpflichtigen monatlichen Gesamtbetrag in Höhe von 10.226 € brutto. Hiervon fließen als Altersvorsorge 1.614 € direkt an ein Versorgungswerk, so dass mein monatlich verfügbares Bruttogehalt 8.612 € beträgt. Da ich steuerrechtlich wie ein Selbständiger und mit Steuerklasse I behandelt werde, zahle ich ca. 3500 € Steuervorauszahlung pro Monat mit quartalsmäßiger Überweisung an das Finanzamt. Die von der Landtagsverwaltung eingezahlten 1.614 € Altersvorsorge an das Versorgungswerk werden dann mit meinem Jahressteuerbescheid besteuert.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen vom 30.11.2011 ausführlich beantwortet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Gatter MdL