Sehr geehrter Herr Schulte,
(...) Für den ersten Teil Ihrer Frage verweise ich auf die Antwort, die ich auf die Fragen von Herrn Weigand gegeben habe. Richtig ist, wie Sie sagen, dass Zigaretten auch Nikotin enthalten. Tabak ist aber explizit ausgenommen von den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, welches ein Bundesgesetz ist. (...)
(...) Sie schicken mir einen Link des E-Liquid-Handels und bezichtigen mich der Falschaussage. (...)
(...) Nikotinhaltige Liquids, die durch Verdampfen zur Inhalation bestimmt sind, unterliegen daher als Funktionsarzneimittel den arzneimittelrechtlichen Regelungen. Werden sie im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht oder werden sie mit industriellen Verfahren oder gewerblich hergestellt (§ 4 Abs. (...)
(...) Tabakgenuss hat nachweislich erhebliche negative Wirkungen auf die Gesundheit. Aber derzeit sind Liquids ungeprüft auf dem Markt. Es ist oft unbekannt, welche Stoffe sie in welchen Mengen enthalten. (...)
(...) Gebühren sind ihrem Wesen nach bezogen auf die jeweilige Leistung, die ihrer Berechnung zugrunde liegt, und nicht einkommensabhängig. Darüber hinaus sind die haushaltsbezogenen Beiträge, wie sie nach der Verabschiedung und Ratifizierung des Staatsvertrags ab 2013 gelten werde, gerechter als eine gerätebezogene Gebühr, die zudem von „Schwarzsehern und Schwarzhörern“ nicht entrichtet wurden und daher zu Lasten der ehrlichen Gebührenzahler gingen. (...)