(...) Als Gesundheitsministerin ist es geradezu meine Pflicht, auf diese Gefahren hinzuweisen. (...)
(...) Das Verwaltungsgericht stellt eindeutig fest, dass die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes vertretbar sei. (...)
(...) Es ist kein Reizgas sondern eine Substanz, die zu Reizungen der Atemwege und zu allergischen Reaktionen führen kann. Sie ist in den Liquids um den DampferInnen das Gefühl von echtem Rauchen zu geben. In nach dem AMG zugelassenen Inhalationssubstanzen ist diese Substanz meines Wissens nicht! (...)
(...) Ihre Anmerkung zum mündigen Bürger bzw. zur mündigen Bürgerin: Ich warne Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich vor dem Gebrauch von Liquids, solange Unklarheiten über die gesundheitlichen Risiken und die Wirkung der Inhaltsstoffe bestehen. Die Entscheidung über den Gebrauch treffen immer noch Sie selbst. (...)