Eine wichtige Einnahmequelle für die deutschen Parteien sind Spenden. Diese kommen neben der Zivilgesellschaft und Privatperson auch von Unternehmen. Im Bundestagswahljahr 2017 stachen drei Parteien besonders heraus: Die CDU erhielt 8,06% ihrer Einnahmen durch Spenden von Vereinen und Unternehmen (sogenannten „juristischen Personen“), ihre Schwesterpartei CSU sogar 10,16%. Spitzenreiter der Bundestagsparteien ist die FDP, die 11,93% ihrer Einnahmen auf diese Weise generierten.
Doch warum sind Unternehmensspenden problematisch? Gerade bei Firmenspenden muss die Frage gestellt werden, was sich selbiges von einer Spende an eine politische Partei verspricht. Denn das Ziel eines Wirtschaftsunternehmens liegt grundsätzlich in der Gewinnmaximierung. Logische Folge wäre daher, dass der Wirtschaftsbetrieb durch eine Spende eine Gegenleistung erwartet und so versucht, seinen politischen Einfluss zu vergrößern.
Genau hier liegt das Problem: Parteien stellen Kandidierende auf, die gewählt werden, um das Volk zu vertreten. Durch Zahlungen aus der Wirtschaft ist es wahrscheinlich, dass Parteipolitiker eher geneigt sind, für Großspender einzutreten. Eine Volksvertretung wäre das nicht mehr.
Unternehmensspenden an die Bundestagsparteien
In den letzten Jahren haben Unternehmen und Verbände sehr viel Geld an die Parteien gespendet. Konkrete Daten liegen uns für 2017 bereits vor:
Informationen zu Großspenden
Großspenden über 50.000 Euro, die gemeldet wurden, werden auf der Website des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Darüber hinaus führt LobbyControl eine durchsuchbare Datenbank, in der alle bereits in den Rechenschaftsberichten veröffentlichten Parteispenden zu finden sind.
Wie ist der aktuelle Stand?
Grundsätzlich gilt momentan: Parteispenden sind von allen Seiten erlaubt. Unter anderem umfasst die derzeitige Regelung folgende Punkte:
- Ab 50.000 Euro muss die Spende an den Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlicht werden.
- Ab 10.000 Euro muss die Spende im Rechenschaftsbericht der Partei ausgewiesen sein. Dieser wird im Folgejahr vom Bundestag veröffentlicht.
- Anonyme Spenden sind verboten.
- Die Spende muss aus einem EU-Mitgliedsstaat stammen.
Deutschland wird für seine Gesetze bezüglich Parteispenden jedoch stark kritisiert. Die Staatengruppe gegen Korruption des Rates der EU (GRECO) fordert seit langem, dass die Bundesrepublik ihre Parteispendenregelungen verschärft. Unter anderem verlangt GRECO strengere Kontrollen und eine generelle Obergrenze für Parteispenden, wie sie beispielsweise in Frankreich bereits eingeführt ist. Dort dürfen Parteien nur Spenden bis zu 7.500 Euro im Jahr von Privatpersonen annehmen, Unternehmensspenden sind komplett verboten.
Lösungsansatz
Unternehmensspenden sind ein Weg der Industrie, sich Einfluss in die Politik zu verschaffen, den Bürger zum überwältigenden Teil nicht nehmen können. Daher müssen Unternehmensspenden konsequenterweise verboten werden. Ebenso müssen private Spenden gedeckelt werden, damit der Einfluss Einzelner möglichst gering gehalten wird.
Außerdem müssen die Grenzen zur Veröffentlichung einer Spende dringend herabgesetzt werden. Durch eine Stückelung Ihrer Spende landen viele Unternehmen unter dem Satz von 10.000 Euro im Jahr. Das muss sich, um der Transparenz Willen, dringend ändern.
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