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Als 200.000 DM-Parteispenden noch anonym waren...

Bis 1983 blieben Unternehmensspenden bis zu einer Höhe von 200.000 DM anonym. Dann senkte der Bundestag die Veröffentlichungsgrenze drastisch, um sie kurz darauf wieder deutlich anzuheben. Die Entwicklung bei der Höhe von veröffentlichungspflichtigen Parteispenden gleicht einer Achterbahn.

von Martin Reyher, 18.03.2011

Mal waren es 200.000 DM, mal 20.000 DM, und dann wieder 40.000 DM: Ab welcher Höhe Parteigroßspenden veröffentlicht werden müssen, hat sich mit den Jahren immer wieder verändert. Gregor Aisch hat in seinem Blog einmal das Archiv des Bundesgetzblatts nach den Grenzen der Veröffentlichungspflicht von Parteispenden durchkämmt und dabei Erstaunliches festgestellt:

  • Nach 1967 mussten "juristische Personen", also z.B. Unternehmen und Verbände, Spenden erst ab einer Höhe von 200.000 DM melden. Die allermeisten Großspender des Jahres 2009 wären nach dieser Regelung unbekannt. Bei "natürlichen Personen", also Privatspendern, lag 1967 die Schwelle bei 20.000 DM.
  • Nach der Bundestagswahl 1983 senkte das Parlament die Grenze von meldepflichtigen Parteispenden auf 20.000 DM, und zwar unabhängig davon, ob das Geld von einem Unternehmen oder einer Privatperson stammte. Dies war zum Höhepunkt der Flick-Parteispendenaffäre mit hohen illegalen Bargeldzahlungen an diverse Politiker.
  • Interessanterweise wurde die Schwelle im Jahr 1988 wieder nach oben gesetzt. Von nun an mussten Spenden erst ab 40.000 DM beim Bundestagspräsidenten gemeldet werden.
  • Im Jahr 1994 wurde der Grenzwert wieder auf den Stand von 1983 (20.000 DM) herabgesetzt.
  • Seit 2004 gibt es die Pflicht, Spenden über 50.000 Euro "zeitnah" dem Bundestagspräsidenten zu melden. Diese Spenden werden dann umgehend auf der Webseite des Bundestags veröffentlicht. Spenden ab 10.000 Euro müssen weiterhin einmal pro Jahr im Rechenschaftsbericht der Parteien angegeben werden. Diese erscheinen mit etwas über einem Jahr Abstand öffentlicht. Der Bericht für 2009 kam vor wenigen Wochen heraus.

 


Grafik: Gregor Aisch, Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung

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