Frage von Nicole G. • 21.12.2023
Antwort von Karin Logemann SPD • 12.01.2024
Das geschieht nach dem klassischen Gesetzgebungsverfahren
Frage von Alexander R. • 20.12.2023
Antwort ausstehend von Eva Viehoff Bündnis 90/Die Grünen
Frage von Sascha C. R. • 20.12.2023
Antwort von Marie Kollenrott Bündnis 90/Die Grünen • 16.04.2024
Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand.
Frage von Sascha C. R. • 20.12.2023
Antwort ausstehend von Eva Viehoff Bündnis 90/Die Grünen
Frage von Laura B. • 19.12.2023
Antwort ausstehend von Eva Viehoff Bündnis 90/Die Grünen
Frage von Kirsten W. • 15.12.2023
Antwort von Björn Thümler CDU • 15.12.2023
Der Finanzminister hat im Landtag eine höhengleiche Umsetzung zugesagt.