Niedersachsen - Fragen & Antworten

Portrait von Marie Kollenrott
Antwort von Marie Kollenrott
Bündnis 90/Die Grünen
• 16.04.2024

Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand.

E-Mail-Adresse