Wird der Inflationsausgleich für den öffentlichen Dienst im Übertrag auf die Beamten in Teilzeit und Elternzeit in vollem Maße ausgezahlt?
Hallo Sascha R.,
Teilzeitbeschäftigte erhalten eine Sonderzahlung entsprechend ihrer reduzierten Arbeitszeit bis zum Stichtag 9. Dezember 2023.
Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand. Dabei sind die Verhältnisse am Tag vor Beginn der Beurlaubung oder Elternzeit entscheidend. Um monatliche Sonderzahlungen zu erhalten, muss das Dienstverhältnis im jeweiligen Monat bestehen und mindestens an einem Tag Anspruch auf Bezüge bestehen.
Ich hoffe, dass dies Ihnen hilft.
Im Auftrag für Marie Kollenrott