Frage von Johann-Albrecht H. • 14.03.2024
Antwort von Nina Heidt-Sommer SPD • 20.08.2024
Die Länder können die Staatsleistungen an die Kirchen erst ablösen, wenn der Bund ein Grundsätzegesetz nach Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung erlassen hat. Das ist bis heute nicht der Fall.
Frage von Moritz F. • 13.03.2024
Antwort ausstehend von R. Alexander Lorz CDU
Frage von Kevin R. • 11.03.2024
Antwort ausstehend von Frank Lortz CDU
Frage von Tobias V. • 10.03.2024
Antwort ausstehend von R. Alexander Lorz CDU
Frage von Peter S. • 10.03.2024
Antwort von Oliver Ulloth SPD • 24.03.2024
Da diese nicht meinen Zuständigkeitsbereich, also das Land Hessen, betrifft, möchte ich Ihnen empfehlen, Ihr Anliegen dem Petitionsausschuss des Landes Rheinland Pfalz vorzutragen und ggf. eine Petition einzureichen.