Inwiefern werden denn schwerbehinderte Menschen unterstützt die nicht in eine Behindertenwerkstatt können?
Sehr geehrter Herr Bärsch,
Wie werden die Eltern zum Beispiel unterstützt die ihre schwerbehinderten Kinder zuhause täglich pflegen weil die Kinder es selbst nicht können?
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
In Artikel 6 Absatz 2 unseres Grundgesetzes steht: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."
Wichtig für die seelische und soziale Entwicklung von Kindern unter drei Jahren ist in erster Linie eine verlässliche Bindungsperson (im Idealfall Mutter und / oder Vater). Gerade kleine Kinder haben ein Recht auf Schutz und Aufmerksamkeit - und auf eine Erziehung im Kreis der Familie. Wir sind deshalb gegen die einseitige staatliche Bevorzugung der Fremdbetreuung. Der Staat muss die elterliche Betreuung genauso finanziell unterstützen wie Kitas und Tagesmütter. Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen, erleben die Entwicklung ihrer Kinder unmittelbar, vermitteln ihnen Herzensbildung und erhalten nach unserer festen Überzeugung damit die körperliche und seelische Gesundheit ihrer Kinder.
Eine staatliche Unterstützung der elterlichen Betreuung würde demzufolge auch Eltern zugute kommen, die ihre schwerbehinderten Kinder zuhause pflegen. Eine darüber hinausgehende Förderung wäre in diesen Fällen aus meiner Sicht wünschenswert, die AfD hat dazu allerdings (noch) keine abschließende Positionierung.
Lassen Sie mich an dieser Stelle betonen, dass Eltern die sich tagtäglich intensiv und liebevoll im eigenen Haushalt um ihre schwerbehinderten Kinder kümmern, Großartiges leisten. Sie verdienen jegliche staatliche und gesellschaftliche Unterstützung.