Frage von Evelyn R. • 14.04.2025

Antwort von Astrid Wallmann CDU • 15.04.2025
Die Beantwortung des „Fragenkatalogs“ obliegt nicht dem Hessischen Landtag oder der Hessischen Landesregierung, sondern ist Angelegenheit des Bundes, also der Bundesregierung.
Frage von Simon B. • 11.04.2025

Antwort von Thomas Hering CDU • 14.04.2025
Was aktuell den neuen Koalitionsvertrag auf Bundesebene betrifft, sieht er die Bekämpfung von Kinderarmut weiterhin als wichtige Priorität. Eine tatsächliche Kürzung bei der Kindergrundsicherung ist nicht erkennbar – zumal es die Kindergrundsicherung als losgelöstes Leistungssystem in dieser Form nicht gibt.