Meine verkürzte Antwort auf Ihre Frage lautet also: Theoretisch ja, praktisch nicht mit Sicherheit.
Beides ist möglich. Ich habe die Anregung an die Polizei weitergegeben.
Da ich Abgeordnete im Hamburger Landesparlament und nicht im Bundestag bin, habe ich darüber nicht abgestimmt
Nach meinem Verständnis würde die Straßenverkehrs-Ordnung seit ihrer letzten Änderung hier eine Tempo-30-Strecke erlauben.
Was die Anzahl der Baustellen in Hamburg betrifft, kann ich verstehen, dass diese zeitweise für Unmut sorgen. Die Sanierung und Modernisierung von Verkehrsflächen ist jedoch essenziell, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit unseres Straßennetzes zu gewährleisten
Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bereits 2019 einen Antrag eingebracht, in dem sie fordert, die Stellung der Staatsanwaltschaft rechtsstaatlich zu reformieren