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Eva Botzenhart
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Frage von Felix H. •

Haben Sie Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH) nicht unabhängigen (hamburgischen) (General-)Staatsanwaltschaften, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind?

Haben Sie Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH und der folgenden Monografie aus dem Jahr 1932) nicht unabhängigen (hamburgischen) Staatsanwaltschaften, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind, daher keine EU-weiten Haftbefehle ausstellen dürfen?

https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845244587/die-geschichte-der-staatsanwaltschaft-in-deutschland-bis-zur-gegenwart?l=de

Unter Hinweis auf das externe Weisungsrecht hat der EuGH den deutschen Staatsanwaltschaften die Befugnis abgesprochen, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, da sie mangels Unabhängigkeit, wie in Hamburg, keine Justizbehörden seien (Urt. v. 27.5.19). Mit der gleichen Begründung hat der EuGH den deutschen (und damit auch den hamburgischen) Generalstaatsanwaltschaften die Anerkennung als vollstreckende Justizbehörde versagt (Urt. v. 24.11.20). https://www.bundestag.de/resource/blob/976306/459d0ec2492bcd363f7c00af667a0ee5/WD-7-081-23-pdf-data.pdf Wie sieht's in Hamburg aus?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

 

Danke für Ihre Anfrage. In Rücksprache mit dem zuständigen Ressort kann ich Ihnen folgende Antwort geben: 

Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bereits 2019 einen Antrag eingebracht, in dem sie fordert, die Stellung der Staatsanwaltschaft rechtsstaatlich zu reformieren, siehe hier. Im Bundestagswahlprogramm 2021, S. 167, haben wir GRÜNE dann klargestellt, dass wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft beschränken und transparent machen und es den Ländern ermöglicht werden soll, Modelle der gerichtlichen Selbstverwaltung zu erproben.

Dem EuGH-Urteil gegen die Ausstellung von europäischen Haftbefehlen durch die Staatsanwaltschaft wurde insoweit Rechnung getragen, als dass dafür jetzt die Gerichte zuständig sind. Gesetzlich festgelegt ist das aber noch nicht.

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung, S. 84, haben wir festgelegt, dass entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften angepasst werden soll. Des Weiteren haben wir dort festgehalten, dass es für den Vollzug eines Europäischen Haftbefehls einer richterlichen Entscheidung bedarf. Seit April 2024 liegt zu diesem Thema ein Referentenentwurf vor. Den aktuellen Stand der Beratungen können Sie unter diesem Link einsehen. Aufgrund der angesetzten Neuwahlen des Bundestages können wir zu diesem Zeitpunkt darüber hinaus keine verlässliche Aussage über den weiteren Fortgang der Reform treffen.

 

Freundliche Grüße

Eva Botzenhart

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