Eine erneute Zustimmung der Bürgerschaft ist im aktuellen Verfahren daher nicht notwendig und vorgesehen.
Anders als der Hamburger Senat bin ich der Auffassung, dass die Bürgerschaft einem Wechsel des/der Investor*in zustimmen muss.
Wenn der Käufer alle aktuellen Bedingungen akzeptiert und kein Wiederkaufsrecht ausgeübt wird, bedarf der Verkauf keiner Zustimmung von Senat und Bürgerschaft.
Die Protokolle der Fluglärmschutzkommission sind über das Internet einsehbar. Die nächste Sitzung der Fluglärmschutzkommission ist auf Freitag, den 27.09.2024 terminiert (unseren politischen Vertreter dort werde ich Ihre Hinweise auch nochmal mitgeben).
Meine Grünen Kolleg*innen setzen sich dafür ein, dass die Lärmbelastungen für Bürger*innen wie Sie und mich noch wirksamer begrenzen – sowohl nachts, als auch am Tag. Daher wollen wir die Arbeit der „Allianz gegen den Fluglärm“ weiterentwickeln und uns für wirksame Verspätungssanktionen und Schallschutzmaßnahmen einsetzen.