Vielen Dank für Ihre Arbeit! Künstler:innen droht das Beschäftigngsverbot als Selbstständige an Musikschulen, Yogaschulen, Sportvereinen. Was tun die Grünen? Bis zum 15.10. ist noch Zeit
Ausgangslage: Erteilung von Instrumental- und Gesangsunterricht erfolgt zum größten Teil durch Honorarlehrkräfte; Vorwurf der Scheinselbstständigkeit; Verschärfung des Kriterienkatalogs der Deutschen Rentenversicherung seit Juli 2023 in Folge des »Herrenberg-Urteils«; Kriterienkatalog der DRV geht über die Urteilsbegründung hinaus. Beschäftigungsverhältnisse wurden von August 2023 – Juni 2024 pauschal als abhängig eingestuft – dieses Vorgehen war rechtswidrig; Seit 14. Juni 2024 vorläufig bis 15. Oktober gilt Moratorium – Positiv-Katalog soll mit Verbänden und Kommunen ausgearbeitet werden. Folgen für private Musikschulen INSOLVENZ
akute Insolvenzgefahr durch drohende hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen bei Rentenversicherungsprüfung
künftiger Weiterbetrieb nur durch umfassende Anpassung des Honorarbeschäftigungskonzepts möglich
Folgen für kommunale Musikschulen
drohende hohe Nachzahlungen auch hier
Honorarbeschäftigungskonzept aufgrund gegeb
Sehr geehrte Frau C.,
vielen Dank für Ihre Frage. Das „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 betrifft alle Bereiche, in denen Lehrkräfte als Honorarkräfte beschäftigt sind. Durch die verschärften Anforderungen ergeben sich beträchtliche Veränderungen in den Beschäftigungsverhältnissen freiberuflicher Lehrer*innen. Dies hat zu nachvollziehbarer Verunsicherung, Rechtsunsicherheit in Bezug auf den Umgang mit den neuen Voraussetzungen und existenziellen Sorgen bei den Anbieter*innen geführt.
Der Kulturstaatsministerin Claudia Roth ist sehr bewusst, welche Auswirkungen das „Herrenberg-Urteil“ auf die freischaffenden Künstler*innen haben kann. Es ist ihr wichtig, aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen in dieser komplexen Situation gute und rechtssichere Lösungen für die Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte zu finden. Da sich die Kulturstaatsministerin wo immer möglich für Verbesserungen der Rahmenbedingungen von freischaffenden Künstler*innen engagiert, ist sie bezüglich der Konsequenzen aus dem „Herrenberg-Urteil“ im engen Austausch mit dem für das Statusfeststellungsverfahren federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Da Sie sich in Ihrer Frage konkret auf kommunale Musikschulen beziehen, möchte ich kurz auf die Situation der Hamburger Musikschulen eingehen.
Nicht durch das Herrenberg-Urteil betroffen ist die staatliche Jugendmusikschule, da hier hauptsächlich sozialversicherungspflichtig angestellte Lehrkräfte tätig sind. Das Hamburger Konservatorium, ein privates Musikschulinstitut, erhält seit vielen Jahren eine institutionelle Förderung der Stadt. Inwieweit sich hier das „Herrenberg-Urteil“ auf die Beschäftigung von Honorarkräften auswirkt, prüft derzeit die zuständige Behörde für Kultur und Medien, um zunächst Rechtssicherheit herzustellen und sich dann Strategien zu möglichen Unterstützungsmaßnahmen zu entwickeln.
Wie von Ihnen geschildert, sind es die privatwirtschaftlichen Musikschulen, die essentiell zur Vielfalt der musikalischen Bildung beitragen und nun durch das „Herrenberg-Urteil“ in Bedrängnis geraten sind. In Hamburg werden verbandsübergreifende Gespräche zu den konkreten Folgen des Urteils mit der zuständigen Behörde für Kultur und Medien stattfinden, um zu einem guten gemeinsamen Umgang zu finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Eva Botzenhart