Frage von Michael U. • 25.09.2024
Muss ein neuer Investor für den Elbtower eine Vorvermietungsquote (Ankermieter) und eine gesicherte Finanzierung nachweisen und braucht der Senat vor einem Zuschlag die Zustimmung der Bürgerschaft?
Antwort ausstehend von Heike Sudmann DIE LINKE