Hamburg 2015-2020 - Fragen & Antworten

Portrait von Dennis Thering
Antwort von Dennis Thering
CDU
• 11.11.2016

(...) Dass der Senat ganz alleine entscheidet und die Bürger, wie es bei Änderungen von Bebauungsplänen sonst verbindlich ist, nicht beteiligt, kritisiere ich scharf. (...) Gerade weil der Senat hierüber abschließend entscheidet, ist es wichtig, dass der öffentliche Druck von Abgeordneten und Bürgern in dieser Sache so groß ist, dass der Senat nicht gegen die Bürgerinteressen handelt. (...)

Portrait von Ole Thorben Buschhüter
Antwort von Ole Thorben Buschhüter
SPD
• 06.11.2016

(...) In diesem System der Delegation ist es unter demokratischen Gesichtspunkten geradezu geboten, dass sich der Senat vorbehalten kann, einen Bebauungsplan selbst festzustellen, genauso, wie sich auch die Bürgerschaft vorbehalten kann, einen Bebauungsplan selbst festzustellen. Im vorliegenden Fall hat der Senat noch nicht einmal die Zuständigkeit (wieder) an sich gezogen, sondern, als milderes Mittel, das Bezirksamt Wandsbek angewiesen, „das Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 mit dem Ziel einer gewerblichen Ausweisung und unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Bezirksversammlung zügig durchzuführen und den Bebauungsplan unter Beachtung des Abwägungsgebots festzustellen.“ Die Beschlüsse der Bezirksversammlung sind sogar ausdrücklich Gegenstand der Anweisung gegenüber dem Bezirksamt. (...) Der Senat möchte, dass dieser Bebauungsplan, dessen Aufstellungsverfahren ja noch gar nicht abgeschlossen ist, zügig durchgeführt und unter Beachtung des Abwägungsgebots festgestellt wird. Durch die Weisung steht es nicht mehr im Ermessen des Bezirksamts, das Bebauungsplanverfahren nicht mehr weiterzuverfolgen und einzustellen. Als erstes interkommunales Gewerbegebiet mit begleitender interkommunaler Landschaftsentwicklung ist der Bebauungsplan Rahlstedt 131 von gesamtstädtischem Interesse. (...)

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