Frage an Michael Kruse von Claudia H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kruse,
wie beurteilen Sie die in den §§25j und 25m des Hamburgischen Volksabstimmungsgesetzes mit Änderung vom 8.10.15 geschaffene Eingriffsrecht von Bürgerschaft und Senat in laufende Volksgesetzgebungsverfahren? Wie beurteilen Sie die Fristverkürzung in der Volksgesetzgebung durch zu Volksinitiativen konkurrierende Referenden im Hinblick auf die Chancengleichheit der Bürgerschaftsmehrheit und der Initiativen? Wie beurteilen Sie die Zugriffsmöglichkeit der Bürgerschaft auf öffentliche Gelder in diesem Zusammenhang? Wie beurteilen Sie die Verkürzung der Entscheidungsfrist und den Wegfall des dreistufigen Verfahren bei Referendumsvolksentscheiden im Hinblick auf die Förderung der Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Entscheidungen?
Mit freundlichen Grüßen
C. H.
Sehr geehrte Frau H.,
die FDP-Fraktion hat diese Aspekte in Ihrer Positionierung im H. 2015 beantwortet. Herr Dr. Duwe als unser verfassungspolitischer Fachsprecher hat sich in die Beratungen umfangreich eingebracht, im Plenum wie im Ausschuss. Auf diese Positionierung möchte ich an dieser Stelle verweisen, ich schließe mich ihr an.
Viele Grüße
Michael Kruse