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Andreas Dressel
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Frage von Claudia H. •

Frage an Andreas Dressel von Claudia H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Dressel,

danke für die Informationen zu den Einnahme-/Ausgaberechnungen der Fraktionen. Wie Sie wissen, wurde die Weiterführung des Volksbegehrens „Rettet den Volksentscheid“ durch das Hamburgische Verfassungsgericht beanstandet. Welche Gründe hier maßgeblich waren – die SPD-Nähe des Vorsitzenden Richters Mehmel oder auch strategische oder juristische Fehler der Initiatoren - in jedem Fall beantwortet das Urteil die Fragen, die mich interessieren, leider nicht. Denn es bezieht sich nicht auf die Problematik des neuen Eingriffsrechts der Bürgerschaft in laufende Volksabstimmungsverfahren.

Die Wahl des Titels „Rettet den Volksentscheid“ fand ich im Gegensatz zu Ihnen keineswegs irreführend. Denn mit den Änderungen des Volksabstimmungsgesetzes ist ja ein Eingriff in die Volksgesetzgebung erfolgt, auf den sich die Initiative dabei bezog. Als irreführend sehe ich an, dass die Bürgerschaftsfraktionen, die die Änderungen beschlossen, den Eingriff in die Volksgesetzgebung als solchen nicht gekennzeichnet haben und sich hinter dem Referendum als Ergänzung verstecken. Ich würde von Ihnen jetzt gern wissen, warum es von der SPD-Fraktion als erforderlich erachtet wurde, Senat und Bürgerschaft ein Eingriffsrecht in laufende Verfahren der Volksgesetzgebung zu verschaffen. Welcher legitime Zweck wird damit verfolgt?

Mit freundlichen Grüßen
C. H.

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