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Ole Thorben Buschhüter
SPD
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Frage von Jörn N. •

Frage an Ole Thorben Buschhüter von Jörn N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo, Herr Buschhüter.

- Warum zensieren Sie systematisch meine Fragen auf Ihrer Website? Da 'nicht moderieren' bedeutet, daß andere Leser meine Fragen nicht sehen können, deutet das auf Zensur hin?

- Warum unterstützen Sie die Umgehung parlamentarisch-demokratischer Regeln in Sachen des ersten interkommunalen Gewerbegebietes Victoria-Park in Rahlstedt-Großlohe?
Ein Bürgerbegehren wird untersagt und der Senat fordert die Wandsbeker Parlamentarier auf, das Projekt so schnell wie möglich durchzusetzen?

- Soll mit einem solchem 'Befehl von Oben' die Möglichkeit ausgehebelt werden, daß das Bezirksparlament vielleicht gegen diesen Plan stimmen könnte, was in einer Demokratie möglich sein sollte?

- Wozu gibt es Bauausschüsse, wenn die Vorgaben schon feststehen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

alle Kommentare auf meiner Homepage werden moderiert und bedürfen der Freigabe vor ihrer Veröffentlichung. Sie haben selbst mittlerweile 20 Kommentare dort hinterlassen, die bis auf einen alle veröffentlicht wurden. Einen Kommentar von Ihnen habe ich bislang nicht freigegeben, weil Sie darin einen anderen Mitdiskutanten, der nicht Ihrer Meinung ist, unsachlich angehen. Möglicherweise werde ich aber auch diesen Kommentar noch freigeben, sobald ich die Gelegenheit finde, ihn zu kommentieren, damit sich jeder ein Bild machen kann.

Die Zuständigkeit zur Feststellung von Bebauungsplänen hat die Hamburgische Bürgerschaft durch Gesetz dem Senat übertragen, und der Senat hat diese Zuständigkeit größtenteils wiederum auf die Bezirksämter weiterübertragen. In diesem System der Delegation ist es unter demokratischen Gesichtspunkten geradezu geboten, dass sich der Senat vorbehalten kann, einen Bebauungsplan selbst festzustellen, genauso, wie sich auch die Bürgerschaft vorbehalten kann, einen Bebauungsplan selbst festzustellen. Im vorliegenden Fall hat der Senat noch nicht einmal die Zuständigkeit (wieder) an sich gezogen, sondern, als milderes Mittel, das Bezirksamt Wandsbek angewiesen, „das Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 mit dem Ziel einer gewerblichen Ausweisung und unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Bezirksversammlung zügig durchzuführen und den Bebauungsplan unter Beachtung des Abwägungsgebots festzustellen.“ Die Beschlüsse der Bezirksversammlung sind sogar ausdrücklich Gegenstand der Anweisung gegenüber dem Bezirksamt. Wer macht da eigentlich wem Vorgaben?

Der Senat möchte, dass dieser Bebauungsplan, dessen Aufstellungsverfahren ja noch gar nicht abgeschlossen ist, zügig durchgeführt und unter Beachtung des Abwägungsgebots festgestellt wird. Durch die Weisung steht es nicht mehr im Ermessen des Bezirksamts, das Bebauungsplanverfahren nicht mehr weiterzuverfolgen und einzustellen. Als erstes interkommunales Gewerbegebiet mit begleitender interkommunaler Landschaftsentwicklung ist der Bebauungsplan Rahlstedt 131 von gesamtstädtischem Interesse. Der Senat macht von seinem uneingeschränkten Weisungs- und Evokationsrecht zu Recht nur sehr selten und dann meistens zur Wahrung gesamtstädtischer Interessen Gebrauch. Ich kann daran nichts Falsches erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter

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