(...) Dem Anliegen des Anfragenden, ihm das unbegleitete Fahren vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres im Wege einer Ausnahmegenehmigung zu gestatten, kann nach Prüfung der Rechtslage und Rücksprache mit dem LBV nicht entsprochen werden. Zur Rechtslage ist im einzelnen auf folgendes hinzuweisen: (...)
(...) die sogenannte "Amtseintragung" bAmtseintragungksbegehren ist in vielen Bundesländern üblich, also keine abstruse Hamburgensie. Im Gegensatz zur Straßensammlung von Unterschriften ist bei Amtseintragung Manipulation und Missbrauch weitgehend ausgeschlossen, und obwohl bei Briefeintragung ein (geringes) Missbrauchsrisiko wiederum gegeben ist, haben wir die Möglichkeit, seine Stimme auch per Brief abzugeben, bewusst so geregelt, um auch denen, für die es beschwerlich oder unmöglich ist zu den Eintragungsstellen zu gelangen, die Teilnahme zu ermöglichen. (...)
(...) Ich kann alle Punkte, die Sie benennen nachvollziehen. Jeder für sich ist schon eine besondere Anstrengung: Kinder zu haben, alleinerziehend zu sein, Hartz IV EmpfängerIn zu sein. Die Kombination aus allen drei Punkten macht den Alltag mit Sicherheit zu einem täglichen Überlebenstraining. (...)
(...) In Auswertung der Debatte in der nächsten Fraktionssitzung werden wir entscheiden, wie wir diesen Verfassungsbruch des CDU-Senates weiter öffentlich machen können. Leider ist diese Art des Verfassungsbruch nicht strafrechtlich bewährt, so dass strafrechtliche Folgen sich aus dem Verfassungsbruch nicht ergeben. (...)
(...) Das glauben wir gern angesichts der Tatsache, dass die CDU-Fraktion den ganzen Verkauf ohne eigene kritische Beiträge während der parlamentarischen Beratung weitgehend kritiklos abgenickt hat. Dass diese Kultur des Abnickens nun aber soweit getrieben wird, dass im Selbstverständnis der CDU eine Befassung der Bürgerschaft quasi überflüssig erscheint, weil die CDU-Mehrheit ohnehin zustimmen würde, zeigt die ganze Arroganz der Macht der absoluten CDU-Mehrheit im Parlament. (...)
(...) Hier muss das Kostenargument eine Rolle spielen, weil schließlich Steuergelder ausgegeben werden. Zu überdenken bleibt natürlich das Arbeitsplatzargument - insbesondere im Hinblick auf die Dumping-Löhne, die sich in vielen Bereich durchzusetzen scheinen. Aber hier bietet der staatliche Arbeitsplatz eben nur für eine Minderheit eine Lösung - für die Stadt- oder Staatsbediensteten. (...)