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Bernd Reinert
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Frage von Dankward S. •

Frage an Bernd Reinert von Dankward S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Reinert,
mit Ihrer Antwort auf meine Anfrage vom 2.d.M. untermauern Sie meinen Vorwurf, daß die CDU in Bezug auf das in der Demokratie so entscheidende Wahlrecht nicht demokratiefreundlich ist.
Wer von den zahlreichen über 80jährigen (wie ich) hat mangels PC die Möglichkeit, sich, wie Sie vorschlagen, im Internet über fhh-hamburg.de zu informieren. Das gilt übrigens auch schon für große Teile der 50- 60jährigen wie für die zunehmenden Bedürftigen in unserer Zweidrittel-Gesellschaft, die Investition und Kosten für einen Internet-Anschluß nicht aufzubringen vermögen.
Auf die von mir angesprochen, von Ihrer Partei vorgeschriebenen Umwege, um zu den Wahlunterlagen zu gelangen, sind Sie die Antwort schuldig geblieben. Warum ist das so umständlich – weil man das Volksbegehren schon im Keim verhindern will? Oder?
Ich bitte Sie, sich dazu zu äußern.

Zum Volksentscheid: Es ist schon ein wesentlicher Unterschied zwischen 1919 - verlorener Krieg, Versailler Vertrag, eine weitgehend noch dem kaiserlich-autoritären System verhaftete Gesellschaft, jedenfalls in den maßgeblichen Schichten – und der Bundesrepublik anno 2007. So kann der damalige Mißbrauch eigentlich heute nicht mehr zählen, wenn es um das Institut des Volksentscheids geht..

Der von Ihnen angeführte Mißbrauch betrifft übrigens mehr den Art. 48 Weimarer Verfassung mit der Möglichkeit, ohne parlamentarischen Rückhalt regieren zu können. Die Brüning´schen Notverordnungen ebneten den Nationalsozialisten den Weg zum Ermächtigungsgesetz (dem die Bürgerlichen ausnahmslos zustimmten).

Mit freundlichem Gruß
Dankward Sidow

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sidow,

die sogenannte "Amtseintragung" bei Volksbegehren ist in vielen Bundesländern üblich, also keine abstruse Hamburgensie. Im Gegensatz zur Straßensammlung von Unterschriften ist bei Amtseintragung Manipulation und Missbrauch weitgehend ausgeschlossen, und obwohl bei Briefeintragung ein (geringes) Missbrauchsrisiko wiederum gegeben ist, haben wir die Möglichkeit, seine Stimme auch per Brief abzugeben, bewusst so geregelt, um auch denen, für die es beschwerlich oder unmöglich ist zu den Eintragungsstellen zu gelangen, die Teilnahme zu ermöglichen.

Um sich über die aktuellen Volksbegehren zu informieren braucht man übrigens keinen Internetanschluss - auf den habe ich Sie nur verwiesen, weil Sie mich ja auf elektronischem Wege erreicht haben. Im Übrigen sollte auch gesagt werden, dass es Aufgabe der Initiatoren von Volksbegehren ist, auf diese aufmerksam zu machen, und das tun die Initiatoren ja auch.

Ihr Gesellschaftsbild teile ich ansonsten genauso wenig wie Ihr Geschichtsbild.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert