Frage an Michael Neumann von Guenthe H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Neumann!
Sie sind der gewählte Abgeordnete meines Wohnortes und vertreten damit auch meine Rechte als Hamburger Bürger.
Ich gehe davon aus, dass ein Verfassungsbruch der amtierenden Regierung Sie als Abgeordneten zum Eingreifen zwingt.
Der Hamburger Senat hat nach Ansicht des Landesrechnungshofes (LRH) im Zusammenhang mit der Privatisierung des früheren Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) gegen die Hamburgische Verfassung verstoßen. Das geht aus einem Gutachten des LRH hervor. Laut Rechnungshof hätte der Senat für eine Bürgschaft, die 2005 im Zusammenhang mit dem Umbau des AK Barmbek übernommen wurde, einen Bürgerschaftsbeschluss einholen müssen - was nicht geschah.
Als den von mir gewählten Abgeordneten bitte ich Sie, mir mitzuteilen, was Sie gegen diesen Rechtsbruch unternehmen werden.
Mit freundlichen Gruessen
Guenther Heyn
Sehr geehrter Herr Heyn, lieber Günther,
der Landesrechnungshof hat auf Antrag meiner Fraktion die Rechtmäßigkeit der angesprochenen Bürgerschaft geprüft, und ist zu eben dem Ergebnis gekommen, das Du in Deiner Mail darstellst. Wir haben bereits in der letzten Sitzung der Bürgerschaft dieses Thema, diesen Sachverhalt zur Debatte angemeldet. Das entsprechende Sitzungsprotokoll ist unter www.hamburgische-buergerschaft.de online verfügbar. Ich bringe es Dir aber auch gern zur nächsten Sitzung der AG 60plus Horn mit.
In Auswertung der Debatte in der nächsten Fraktionssitzung werden wir entscheiden, wie wir diesen Verfassungsbruch des CDU-Senates weiter öffentlich machen können. Leider ist diese Art des Verfassungsbruch nicht strafrechtlich bewährt, so dass strafrechtliche Folgen sich aus dem Verfassungsbruch nicht ergeben.
Tüss & Bis die Tage.
Dein Michael