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Portrait von Marco Buschmann
Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 15.07.2024

Eine Vergewaltigung wird gemäß § 177 Absatz 6 StGB mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren und bis zu 15 Jahre (§ 38 StGB) sanktioniert. Im Jugendstrafrecht beträgt die Freiheitsstrafe gemäß § 18 JGG bis zu 10 Jahre.

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