Ist es möglich die Gesetze so zu verändern, dass Sexualstraftäter nicht mehr nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden - egal in welchem Alter sie sind?
Ich denke: Wenn jemand alt genug ist, eine Frau oder ein Mädchen zu vergewaltigen, ist er auch alt genug für die Strafe eines Erwachsenen! Die Anzahl der polizeilich erfassten Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen steigen seit Jahren auf ein Besorgnis erregendes Maß an. Die Frauen leiden oft noch viele Jahre später unter posttraumatischen Belastungsstörungen! Es ist Zeit, dass die Politik JETZT handelt!
Sehr geehrte Frau O.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klar ist: Sexualstraftaten müssen mit aller Härte geahndet werden. Das Jugendstrafrecht basiert auf dem Erziehungsgedanken, der jungen Straftätern die Möglichkeit zur Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft geben soll. Das Jugendstrafrecht sieht hierfür Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und die Jugendstrafe vor. Diese können gemäß § 8 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) auch kombiniert werden. Gerade bei schweren Straftaten, einschließlich Sexualstraftaten, können auch im Jugendstrafrecht harte Strafen verhängt werden.
Eine Vergewaltigung wird gemäß § 177 Absatz 6 StGB mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren und bis zu 15 Jahre (§ 38 StGB) sanktioniert. Im Jugendstrafrecht beträgt die Freiheitsstrafe gemäß § 18 JGG bis zu 10 Jahre. Das zeigt: Die Gerichte haben schon jetzt die Möglichkeit, harte Strafen für solch abscheuliche Taten zu verhängen – auch im Jugendstrafrecht.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB