Muss die Einladung der Ukraine zu EU Aufnahmegesprächen als sicheres Indiz gewertet werden, dass die Ukraine nicht am Angriff auf einen EU/NATO Staat (Nordstream) involviert war?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
als Bundesjustizminister sind Sie Dienstherr der Bundesanwaltschaft und verfügen in dieser Position natürlich über Insiderwissen.
Mich treiben 2 Fragen.
1. Selenskj wollte die Infrastruktur des EU/NATO Staates Ungarn sprengen.
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geheimdokumente-selenskyj-wollte-druschba-pipeline-der-ungarn-sprengen-li.348443
https://www.budapester.hu/ausland/selenskyj-sprengung-druschba-trasse/
usw.
Was qualifiziert Ihn für EU Aufnahmegespräche ?
Halten Sie Orbans Postion zu Selenskyj für tatsächlich so unverständlich, zumal seine Sabotagepläne keine adäquate Reaktion von EU/NATO nach sich zogen?
2. Die Ukraine wurde zu ersten Gesprächen für eine EU Aufnahme eingeladen.
Ist diese Einladung, natürlich vorbehaltlich des Abschlussbericht der Bundesanwaltschaft, eine vorweggenomme Bestätigung, dass die Ukraine nicht Nordstream sabotiert hat, wofür v.d.Leyenja öffentlich ja die härteste Strafe der EU angekündigt hatte?
Sehr geehrter Herr F.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Freie Demokraten unterstützen wir die Beitrittsperspektive der Ukraine in die Europäische Union. In ihrem Länderbericht 2023 attestiert die EU-Kommission der Ukraine – trotz der enormen Belastung durch den russischen Angriffskrieg – bedeutende Fortschritte bei der Einführung eines transparenten und leistungsbezogenen Vorauswahlsystem für die Wahl der Richterinnen und Richter zum Verfassungsgericht, der Stärkung der Korruptionsbekämpfung und dem Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Klar ist: Der Anschlag auf Nordstream 2 muss aufgeklärt werden und die dahinterstehenden Personen zur Verantwortung gezogen werden. Die Ermittlungen zu den Explosionen durch die Bundesanwaltschaft dauern noch an. Oberstes Ziel ist es, die Täter zu finden und ausreichend Beweise für eine Anklage zu sammeln. Eine Rücksichtnahme aus etwaigen politischen Erwägungsgründen wird es in diesem rechtsstaatlichen Verfahren nicht geben.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB