(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zu dem meines Erachtens sehr wichtigen Thema der Harmonisierung des Staatsbürgerschaftsrechts. Die Vergabe der Staatsbürgerschaft an Menschen die aus Nicht-EU-Ländern in einen europäischen Mitgliedsstaat eingewandert sind, ist ein originär nationalstaatliches Recht. Der Nationalstaat entscheidet eigenständig über die Kriterien die Immigranten erfüllen müssen, um politische Beteiligungsrechte, aber auch soziale Fürsorgerechte zu erhalten. (...)
(...) Bezüglich dieser Schwellen haben sich die Grünen im Deutschen Bundestag schon immer dafür eingesetzt, das Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft für in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten möglichst einfach, unbürokratisch und menschenfreundlich zu gestalten. (...)
(...) einen politischen und rechtlichen Bereich betrifft, der nicht in den Verhandlungsbereich des Europäischen Parlaments fällt. Auch der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass die europäische Staatsangehörigkeit ausschließlich eine Folge der nationalen Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes ist, die allein von jedem Mitgliedsland definiert und beschlossen wird. Es existieren lediglich Überlegungen, einheitliche Regelungen im "Asylrecht" zu diskutieren. (...)
(...) Wie Sie sicherlich wissen, setzt sich die Partei Die Linke für eine grundlegende Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Deutschland ein. Wir zielen dabei darauf, dass Einbürgerungen umfassend erleichtert werden, was auch eine unbürokratische Senkung der existierenden Schwellen für Einbürgerungen und ebenso unbürokratische Lösungen im Hinblick auf Mehrstaatigkeit umfassen sollte. (...)
(...) Die Vereinheitlichung bzw. Harmonisierung des Staatsbürgerschaftsrechts gehört nicht zu den laufenden Gesetzgebungsverfahren bzw. Gesetzgebungsvorhaben im Europäischen Parlament aufgrund anderer Prioritäten wie der Regulierung der Finanzmärkte, Lösung der Staatsschuldenkrise etc. (...)