(...) Bei den von Ihnen beschriebenen Vorfällen in Sevilla handelt sich zunächst einmal um eine rein nationale Angelegenheit, die vor spanischen Gerichten verhandelt werden muss. (...)
(...) Der EU-Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres besteht aus 50 Mitgliedern, das Parlament aus 736 Mitgliedern. Somit ist die Errichtung eines Untersuchungs-Ausschuss auf Antrag eines einzelnen EU-Ausschusses nicht möglich. (...)
(...) Dass es sich bei solchen Berichten wohl auch nicht um Einzelfälle handelt, zeigt die Unterstützung zumindest von deutschen Fußball-Fans zu der von amnesty international 2010 gestarteten Kampagne "Für mehr Verantwortung bei der Polizei". Das einseitige Bild von gewalttätigen "Fans" und Hooligans prägt die Diskussion über ernstzunehmende Vorfälle polizeilichen Fehlverhaltens in und um Stadien und erschwert eine differenzierte Analyse über Gewalt beim Fußball. Diese Problematik ist jedoch nicht nur auf das Thema Fußball beschränkt. (...)