Frage an Manfred Weber von Jens S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Weber!
Ich möchte mich hiermit an Sie, und an die anderen deutschen Kollegen im EU-Ausschuss Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres wenden, um von ihnen zu erfahren, wie sie zu folgenden Sachverhalten, die innerhalb der EU stattfanden, stehen.
Am Mittwoch den 2. Dezember 2010 spielte Borussia Dortmund im Europapokal beim FC Sevilla in Spanien. Laut spanischer Polizei kam es zu Ausschreitungen deutscher „Hooligans“, was aber mehrere hundert glaubwürdiger Zeugen allerdings widerlegen! Ich möchte auf folgende Links verweisen:
http://www.schwatzgelb.de/2010_21_12_ein-tag-gefaengnis-in-sevilla_1.html
http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/region/hierundheute/art1544,1134207
http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/Augenzeugen-berichten-aus-Sevilla-id4081972.html
Anscheinend passierte dieses nicht zum ersten Mal wohlgemerkt, so dass ein System dahinter vermutet werden kann und muss. Wenn ich mich recht entsinne, kann da als Beispiel durchaus der Reviernachbar aus Gelsenkirchen zum Spiel und den Umständen aus dem Jahre 2006 Auskunft geben und wohl auch andere Vereine in Europa, die jenes zweifelhafte Vergnügen hatten, in Sevilla die besondere „Gastfreundschaft“ zu genießen!
Der spanischen Judikative und Exekutive ist natürlich an ihrer Version gelegen und die werden an einer Aufklärung und auch entsprechender Rechtsverfolgung keinerlei Interesse haben!
Meine Frage an Sie, wie steht ein Mitglied eines EU-Ausschusses zu solchen Vorkommnissen? Kann ein EU-Ausschuss, wenn er denn gewillt ist, für eine Aufklärung sorgen und solche Umstände in Zukunft verhindern? Kann ein einzelnes Mitglied eines EU-Ausschusses dafür sorgen, dass diese Sache einer Europa angemessenen Untersuchung und Aufklärung zugeführt wird?
Vielen Dank im voraus für Ihre Auskünfte!
Jens Sellers
Sehr geehrter Herr Sellers,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Um einen Untersuchungs-Ausschuss errichten zu können, benötigt man ein Viertel der Stimmen aller Mitglieder des Europäischen Parlaments. Der EU-Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres besteht aus 50 Mitgliedern, das Parlament aus 736 Mitgliedern. Somit ist die Errichtung eines Untersuchungs-Ausschuss auf Antrag eines einzelnen EU-Ausschusses nicht möglich.
Aus diesem Grund ist auch ein einzelnes Mitglied ebenfalls nicht im Stande, einen Untersuchungs-Ausschuss in die Wege zu leiten.
Ziel eines Untersuchungs-Ausschusses ist die Aufklärung von Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht oder von Missständen bei dessen Anwendung. Ein Untersuchungs-Ausschuss besteht in der Regel 12 Monate und legt dem Parlament einen Abschlussbericht vor. Ein Untersuchungs-Ausschuss wird sehr selten eingesetzt, ein Beispiel ist die Untersuchung der BSE-Krise 1997.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen,
Manfred Weber