Frage an Axel Voss von Jens S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Voss!
Ich möchte mich hiermit an Sie, und an die anderen deutschen Kollegen im EU-Ausschuss Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres wenden, um von ihnen zu erfahren, wie sie zu folgenden Sachverhalten, die innerhalb der EU stattfanden, stehen.
Am Mittwoch den 2. Dezember 2010 spielte Borussia Dortmund im Europapokal beim FC Sevilla in Spanien. Laut spanischer Polizei kam es zu Ausschreitungen deutscher „Hooligans“, was aber mehrere hundert glaubwürdiger Zeugen allerdings widerlegen! Ich möchte auf folgende Links verweisen:
http://www.schwatzgelb.de/2010_21_12_ein-tag-gefaengnis-in-sevilla_1.html
http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/region/hierundheute/art1544,1134207
http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/Augenzeugen-berichten-aus-Sevilla-id4081972.html
Anscheinend passierte dieses nicht zum ersten Mal wohlgemerkt, so dass ein System dahinter vermutet werden kann und muss. Wenn ich mich recht entsinne, kann da als Beispiel durchaus der Reviernachbar aus Gelsenkirchen zum Spiel und den Umständen aus dem Jahre 2006 Auskunft geben und wohl auch andere Vereine in Europa, die jenes zweifelhafte Vergnügen hatten, in Sevilla die besondere „Gastfreundschaft“ zu genießen!
Der spanischen Judikative und Exekutive ist natürlich an ihrer Version gelegen und die werden an einer Aufklärung und auch entsprechender Rechtsverfolgung keinerlei Interesse haben!
Meine Frage an Sie, wie steht ein Mitglied eines EU-Ausschusses zu solchen Vorkommnissen? Kann ein EU-Ausschuss, wenn er denn gewillt ist, für eine Aufklärung sorgen und solche Umstände in Zukunft verhindern? Kann ein einzelnes Mitglied eines EU-Ausschusses dafür sorgen, dass diese Sache einer Europa angemessenen Untersuchung und Aufklärung zugeführt wird?
Vielen Dank im voraus für Ihre Auskünfte!
Jens Sellers
Sehr geehrter Herr Sellers,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei den von Ihnen beschriebenen Vorfällen in Sevilla handelt sich zunächst einmal um eine rein nationale Angelegenheit, die vor spanischen Gerichten verhandelt werden muss.
Die EU könnte hierbei lediglich überprüfen, ob EU-Recht bzw. europäische Rechtsstandards verletzt worden sind.
Hierfür ist allerdings nicht ein Ausschuss des Europäischen Parlaments, sondern die Europäische Kommission ( http://ec.europa.eu/index_de.htm ) zuständig.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass die betroffenen Personen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten, der allerdings keine Institution der EU ist, sondern an den Europarat angliedert ist. Den Gerichtshof kann man anrufen, wenn man der Auffassung ist, dass man persönlich und unmittelbar Opfer einer Verletzung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention dargelegten Rechte und Sicherheiten geworden ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof .
Ich hoffe, Ihnen mit o.a. Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Voss