Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Einbürgerung in einen ausländischen Staat an das jeweils zuständige Konsulat des Landes.
Mein abschließendes Resümee lautet, dass wir noch viel stärker um Pressefreiheit ringen müssen und darum, dass nicht jemand, der Kriegsverbrechen aufklärt, wegen der Aufklärung bestraft wird, sondern dass die Kriegsverbrecher verurteilt werden.
Eine Vergewaltigung wird gemäß § 177 Absatz 6 StGB mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren und bis zu 15 Jahre (§ 38 StGB) sanktioniert. Im Jugendstrafrecht beträgt die Freiheitsstrafe gemäß § 18 JGG bis zu 10 Jahre.
Klar ist: Der Anschlag auf Nordstream 2 muss aufgeklärt werden und die dahinterstehenden Personen zur Verantwortung gezogen werden. Die Ermittlungen zu den Explosionen durch die Bundesanwaltschaft dauern noch an