Gemäß Art. 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Wie Sie sich und Ihre Angehörigen nach dem Auslaufen der staatlichen Coronaschutzmaßnahmen sicher und wirksam gegen eine Infektion mit dem Corona-Virus schützen können, ist beispielsweise hier nachzulesen: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/
Ich empfehle Ihnen daher, mit Ihren Bedenken auch auf die Klinik vor Ort bzw. die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte zuzugehen. Diese können das Infektionsgeschehen und die damit verbundenen Risiken vor Ort am besten bewerten und gegebenenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen.
Diese Urlauber können als Teil der Besatzungsstruktur wahrgenommen werden, da ihre Anwesenheit indirekt die russische Kontrolle über das Gebiet legitimiert. Allerdings bedeutet dies nicht, dass sie wie militärische Besatzer behandelt werden dürfen. Zivilpersonen, inklusive Urlauber und Kinder, sind in Konfliktgebieten durch die Genfer Konventionen geschützt.