Bundestag - Fragen & Antworten

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Antwort von Michael Roth
SPD
• 01.07.2024

Diese Urlauber können als Teil der Besatzungsstruktur wahrgenommen werden, da ihre Anwesenheit indirekt die russische Kontrolle über das Gebiet legitimiert. Allerdings bedeutet dies nicht, dass sie wie militärische Besatzer behandelt werden dürfen. Zivilpersonen, inklusive Urlauber und Kinder, sind in Konfliktgebieten durch die Genfer Konventionen geschützt.

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