Bundestag - Fragen & Antworten

Portrait von Ingo Wellenreuther
Antwort von Ingo Wellenreuther
CDU
• 15.07.2024

Nun erkennt Russland den IStGH zwar nicht an und der IStGH darf etwaige Prozesse ohnehin nicht in Abwesenheit der Angeklagten führen. Gleichwohl gilt, dass die Ukraine für seit 2014 auf ihrem Staatsgebiet verübte Verbrechen den IStGH anerkennt. Der IStGH hat bereits einen Haftbefehl gegen Putin wegen der Deportation ukrainischer Kinder erlassen

Portrait von Martina Stamm-Fibich
Antwort von Martina Stamm-Fibich
SPD
• 02.08.2024

Mir persönlich ist wichtig, dass wir als Gesetzgeber unserer Verantwortung gegenüber den Bergbauern und Almen mit ihrer Rinderhaltung und deren Bedeutung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften mit ihren Wiesen und Weiden gerecht werden. Für die Anbindehaltung von Rindern gilt daher: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50, über sechs Monate alten Rindern erlaubt.

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