Julia Nawalnaya ist in Abwesenheit (i.A) zu einer Haftstrafe verurteilt. Martin Borman war in Nürnberg 1946 i.A. zu Tode verurteilt. Sollte man nicht auch Putin in Dt i.A. einen Strafprozess machen ?
Werter Herr Richter MdB I. Wellenreuther, hier auf abgeordnetenwatch.de hat mir Hr. Justizminister Marco Buschmann auf die Frage nach einem theoretisch möglichen Prozess i.A. gegen Putin in Deutschland (kann man seine hier veröffentliche Antwort sehen) unter anderem geantwortet "dass man gegen Staatsoberhäupter in D kein Prozess in Abwesenheit führen kann". Angesichts der Wahlfarce bei der letzten sogenannter Präsidentschaftswahl in Russland kann man sich aber die Frage stellen ob es juristisch und politisch überhaupt sinnvoll ist Putin als - rein de jure also für die Regierung - rechtsmäßiger "demokratischer" Präsident Russlands anzuerkennen. Was ist Ihre Meinung dazu, denn ansonsten bewahrheitet sich wieder das berühmte Sprichwort dass ein Rechtsstaat nicht prinzipiell zulassen sollte: die Kleinen bestraft man (auch i.A. bitteschön ist ja auch passiert in Dt. bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit) die Großen aber lässt man unbekümmert laufen wobei diese dann über das Gesetz wären ?
Sehr geehrter Herr B.,
wie Herr Buschmann bereits in seiner Antwort ausgeführt hat, ist es nationalen Strafverfolgungsbehörden nicht möglich gegen Staatsoberhäupter vorzugehen.
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag jedoch schon (siehe Art. 27 IStGH-Statut). Nun erkennt Russland den IStGH zwar nicht an und der IStGH darf etwaige Prozesse ohnehin nicht in Abwesenheit der Angeklagten führen. Gleichwohl gilt, dass die Ukraine für seit 2014 auf ihrem Staatsgebiet verübte Verbrechen den IStGH anerkennt. Der IStGH hat bereits einen Haftbefehl gegen Putin wegen der Deportation ukrainischer Kinder erlassen.
Wie viele andere hoffe ich, dass Präsident Putin wegen seiner Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ob und wie wird die Zukunft zeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB