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Martina Stamm-Fibich
SPD
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Frage von Stefanie H. •

Liebe Frau Stamm-Fibich, wie stehen Sie zu den Inhalten des geplanten Bundestierschutzgesetzes? Besonders interessiert mich Ihre Meinung zur Anbindehaltung bei Rindern, die derzeit diskutiert wird.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Bundestierschutzgesetz. 

Die Koalitionsparteien haben konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und um Tiere in Deutschland besser zu schützen. Dazu stehe ich zunächst aus ethischen Gründen: Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Aber auch die Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Nach wie vor bestehen aber Defizite, insbesondere bei Anwendung und Vollzug der Regeln. Mit diesen Defiziten kann man sich nicht abfinden. In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben wichtige neue Erkenntnisse gebracht. Diese neuen Erkenntnisse fließen jetzt in die Gesetzesänderung ein. 

Konkret zur Anbindehaltung: Mir persönlich ist wichtig, dass wir als Gesetzgeber unserer Verantwortung gegenüber den Bergbauern und Almen mit ihrer Rinderhaltung und deren Bedeutung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften mit ihren Wiesen und Weiden gerecht werden. Für die Anbindehaltung von Rindern gilt daher: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50, über sechs Monate alten Rindern erlaubt. Dadurch haben auch kleine Höfe, die Rinder zurzeit ganzjährig angebunden halten, die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren umzubauen oder auf eine weiterentwickelte „Kombihaltung“ umzustellen. Bei dieser Kombihaltung müssen die Rinder in der Weidezeit Zugang zur Weide und außerhalb der Weidezeit mindestens zwei Mal in der Woche Zugang zu einem Freigelände haben. So können bestehende Rinderhaltungen, die bei der Pflege von Almen und artenreichem Grünland eine wichtige Rolle spielen, weitergeführt werden. Betroffene Betriebe haben für diese Entwicklungsmöglichkeiten zehn Jahre Zeit. Das ist ein Kompromiss, der Fortschritte beim Tierschutz bringt und zugleich den Beitrag der Weidewirtschaft auf Almen und Wiesen für den Naturschutz sowie die besondere Situation kleiner Höfe beachtet. 

Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich, MdB

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