
Im Dezember 2023 hat der Europäische Rat die historische Entscheidung getroffen, mit der Ukraine Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung einer Reihe von verbindlichen Kriterien. Von der Ukraine als künftigem Mitgliedstaat wird erwartet, dass sie sich die Werte zu eigen macht, die in Artikel 2 des Vertrags über die EU aufgeführt sind:

Nachdem wir ja nicht selbst zum Buhmann werden wollen bleibt uns nur Innovationen zu fördern zum Beispiel in dem wir die Eule den Bastlern und Kreativen kostenfrei zur Verfügung stellen.

Am Abend desselben Tages musste Bundeskanzler Olaf Scholz den Bundesfinanzminister entlassen.

Um die steigende Mietnachfrage zu decken, braucht es mehr Angebot. Wir müssen den Wohnungsbau entbürokratisieren, vereinfachen und steuerlich besser fördern.

Die Abstimmungen im Bundestag über den Entschließungsantrag und über das Zustrombegrenzungsgesetz Ende Januar im Bundestag waren richtig und notwendig. Aber anders als von SPD, LINKEN und Grünen mantrahaft behauptet, stellen diese beiden Abstimmungen keinen Tabubruch dar.

Wir Grüne stehen fest hinter dem Auftrag des internationalen Strafgerichtshof, Verantwortliche für Verbrechen gegen das Völkerrecht zur Verantwortung zu ziehen.