Mitschuld am Scheitern des BBVAngG
Sehr geehrter Herr Rinkert,
so ganz unschuldig an dem Dilemma des BBVAngG ist auch die SPD nicht.
Obwohl die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schon vor bald fünf Jahren erfolgt ist, ein erster Referentenentwurf bereits am 16. Januar 2023 veröffentlicht wurde sowie ein überarbeiteter Referentenentwurf auf den 20. August 2024 datiert (19 Monate später), hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf erst am 6. November 2024 beschlossen. Bekanntlich ist am Abend des 6. November 2024 die Regierungskoalition auseinandergebrochen.
Alle 16 Bundesländer haben bereits unterschiedliche Ansätze zur Besoldungsreform entwickelt. Die Unionsfraktion hat in den letzten Jahren mehrfach im Bundestag eine Umsetzung des BBVAngG gefordert.
Halten Sie sich daher für Bundesbeamte angesichts der Verschleppung bzw. nicht Umsetzung des BBVAngG noch für wählbar?

Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zum BBVAngG, auf die ich Ihnen gerne antworte.
Die Bundesregierung hat das BBVAngG am 06. November 2024 beschlossen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D3/BBVAngG.html
Am Abend desselben Tages musste Bundeskanzler Olaf Scholz den Bundesfinanzminister entlassen. Seit diesem Tag hat die amtierende Bundesregierung keine Mehrheit mehr im Parlament. Dieser Zustand war nicht vorauszusehen. Die Planungen sahen vor, dieses Gesetz bis zum regulären Ende der Legislaturperiode zu beschließen. Wie bei vielen andere Gesetze auch, war die Verabschiedung des BBVAngG nun davon abhängig, dass die größte Oppositionsfraktion diesem zustimmt. Dies ist bislang nicht geschehen.
Nach dem Votum des Bundesrates vom 20.12.24 wäre noch ausreichend Zeit gewesen, dieses Gesetz zu verabschieden: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-sicherstellung-einer-amtsangemessenen-bundesbesoldung-und-versorgung-bundesbesoldungs-und/317494
Ich bedauere sehr, dass hierzu keine Einigung zustande gekommen ist. Die vergangene Woche hat exemplarisch gezeigt, dass die Prioritäten von CDU/CSU in anderen Themenbereichen liegen.
Diese Verweigerungshaltung hat nun zur Folge, dass eine neue Bundesregierung den gesamten Gesetzgebungsprozess von vorne starten muss, da die jetzige Vorlage der Diskontinuität zum Opfer fällt. Und dies, obwohl der Deutsche Bundestag auch nach dem Ende der Koalition weiterhin handlungs- und entscheidungsfähig ist.
Ansonsten verweise ich auf meine ausführlichen Antworten an Sie zum selben Thema vom 23. Mai 2024, 15. November 2024 & 15. Januar 2025.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rinkert