Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Bengt Bergt | SPD | 8 - Segeberg - Stormarn-Mitte | Dafür gestimmt | |
Marc Bernhard | AfD | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Peter Beyer | CDU/CSU | 105 - Mettmann II | Dagegen gestimmt | |
Marc Biadacz | CDU/CSU | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Steffen Bilger | CDU/CSU | 265 - Ludwigsburg | Dagegen gestimmt | |
Matthias W. Birkwald | DIE LINKE. | 94 - Köln II | Dagegen gestimmt | |
Jakob Blankenburg | SPD | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dafür gestimmt | |
Andreas Bleck | AfD | 197 - Neuwied | Dagegen gestimmt | |
René Bochmann | AfD | 151 - Nordsachsen | Dagegen gestimmt | |
Ingo Bodtke | FDP | 74 - Mansfeld | Dafür gestimmt | |
Peter Boehringer | AfD | 232 - Amberg | Dagegen gestimmt | |
Friedhelm Boginski | FDP | 57 - Uckermark - Barnim I | Dafür gestimmt | |
Gereon Bollmann | AfD | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Simone Borchardt | CDU/CSU | 13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I | Dagegen gestimmt | |
Michael Brand | CDU/CSU | 174 - Fulda | Dagegen gestimmt | |
Jens Brandenburg | FDP | 277 - Rhein-Neckar | Dafür gestimmt | |
Mario Brandenburg | FDP | Dafür gestimmt | ||
Dirk Brandes | AfD | 47 - Hannover-Land II | Dagegen gestimmt | |
Reinhard Brandl | CDU/CSU | 216 - Ingolstadt | Dagegen gestimmt | |
Stephan Brandner | AfD | 194 - Gera – Greiz – Altenburger Land | Dagegen gestimmt | |
Franziska Brantner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 274 - Heidelberg | Dafür gestimmt | |
Jürgen Braun | AfD | 264 - Waiblingen | Dagegen gestimmt | |
Helge Braun | CDU/CSU | 173 - Gießen | Dagegen gestimmt | |
Silvia Breher | CDU/CSU | 32 - Cloppenburg - Vechta | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Brehm | CDU/CSU | 244 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.