Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Christian Sauter | FDP | 135 - Lippe I | Dafür gestimmt | |
Sebastian Schäfer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 261 - Esslingen | Dafür gestimmt | |
Ingo Schäfer | SPD | 103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II | Dafür gestimmt | |
Axel Schäfer | SPD | 140 - Bochum I | Dafür gestimmt | |
Jamila Anna Schäfer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 219 - München-Süd | Dafür gestimmt | |
Frank Schäffler | FDP | 134 - Minden-Lübbecke I | Dafür gestimmt | |
Rebecca Schamber | SPD | 43 - Hannover-Land I | Dafür gestimmt | |
Bernd Schattner | AfD | 211 - Südpfalz | Dagegen gestimmt | |
Johannes Schätzl | SPD | 229 - Passau | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Schäuble | CDU/CSU | 284 - Offenburg | Dagegen gestimmt | |
Ulle Schauws | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 114 - Krefeld II - Wesel II | Dafür gestimmt | |
Nina Scheer | SPD | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dafür gestimmt | |
Christiane Schenderlein | CDU/CSU | 151 - Nordsachsen | Dagegen gestimmt | |
Andreas Scheuer | CDU/CSU | 229 - Passau | Dagegen gestimmt | |
Marianne Schieder | SPD | 234 - Schwandorf | Dafür gestimmt | |
Udo Schiefner | SPD | 111 - Viersen | Nicht beteiligt | |
Ulrike Schielke-Ziesing | AfD | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dagegen gestimmt | |
Peggy Schierenbeck | SPD | 33 - Diepholz - Nienburg I | Dafür gestimmt | |
Jana Schimke | CDU/CSU | 62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I | Nicht beteiligt | |
Timo Schisanowski | SPD | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Christoph Schmid | SPD | 254 - Donau-Ries | Dafür gestimmt | |
Nils Schmid | SPD | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Stefan Schmidt | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 233 - Regensburg | Dafür gestimmt | |
Eugen Schmidt | AfD | 91 - Rhein-Erft-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Jan Wenzel Schmidt | AfD | 67 - Börde - Jerichower Land | Dagegen gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.