Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Bengt Bergt | SPD | 8 - Segeberg - Stormarn-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Marc Bernhard | AfD | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dafür gestimmt | |
Peter Beyer | CDU/CSU | 105 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Marc Biadacz | CDU/CSU | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Steffen Bilger | CDU/CSU | 265 - Ludwigsburg | Dafür gestimmt | |
Matthias W. Birkwald | DIE LINKE. | 94 - Köln II | Dafür gestimmt | |
Jakob Blankenburg | SPD | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dagegen gestimmt | |
Andreas Bleck | AfD | 197 - Neuwied | Dafür gestimmt | |
René Bochmann | AfD | 151 - Nordsachsen | Dafür gestimmt | |
Ingo Bodtke | FDP | 74 - Mansfeld | Dagegen gestimmt | |
Peter Boehringer | AfD | 232 - Amberg | Dafür gestimmt | |
Friedhelm Boginski | FDP | 57 - Uckermark - Barnim I | Dagegen gestimmt | |
Gereon Bollmann | AfD | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Simone Borchardt | CDU/CSU | 13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I | Dafür gestimmt | |
Michael Brand | CDU/CSU | 174 - Fulda | Dafür gestimmt | |
Jens Brandenburg | FDP | 277 - Rhein-Neckar | Dagegen gestimmt | |
Mario Brandenburg | FDP | Dagegen gestimmt | ||
Dirk Brandes | AfD | 47 - Hannover-Land II | Dafür gestimmt | |
Reinhard Brandl | CDU/CSU | 216 - Ingolstadt | Dafür gestimmt | |
Stephan Brandner | AfD | 194 - Gera – Greiz – Altenburger Land | Dafür gestimmt | |
Franziska Brantner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 274 - Heidelberg | Nicht beteiligt | |
Jürgen Braun | AfD | 264 - Waiblingen | Dafür gestimmt | |
Helge Braun | CDU/CSU | 173 - Gießen | Dafür gestimmt | |
Silvia Breher | CDU/CSU | 32 - Cloppenburg - Vechta | Nicht beteiligt | |
Sebastian Brehm | CDU/CSU | 244 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt |
Der Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, über welchen namentlich abgestimmt wurde, enthielt die Forderung, die Gaspreisanpassungsverordnung „mit sofortiger Wirkung aufzuheben.“
In einem weiteren Antrag sprach sich die CDU/CSU-Fraktion für die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen aus. Dies könne Unternehmen entlasten und wettbewerbsfähiger machen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass verschiedene steuer- und zollrechtliche Änderungen an Gesetzen für Genussmittel vorgenommen werden. Diese Änderungen sollen einen erheblichen Bürokratieabbau schaffen und somit Verwaltung und Wirtschaft entlasten. Mit der Veränderung der einzelnen Gesetze soll im Endeffekt auch das Verbrauchssteuerrecht für Genussmittel vereinheitlicht werden.
Die Systemrichtlinie der EU regelt die Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Genussmitteln sowie elektrischem Strom und Energieerzeugnissen. Die Alkoholstrukturrichtlinie regelt die Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol. Diese sieht nun ein Zertifizierungssystem für unabhängige Kleinproduzenten vor. Beide Richtlinien werden nun in das deutsche Recht übernommen, da der Gesetzentwurf im Bundestag angenommen wurde.
Im Zuge der Übernahme dieser Richtlinien sollen zum Beispiel kleine Brauereien durch Steuervergünstigungen entlastet werden. Zudem läuft die zeitweise Reduzierung der Biersteuerstaffelsätze zum Ende dieses Jahres aus und wird nicht verlängert. Auch wenn Bier für wissenschaftliche Zwecke verwendet wird, greift nun der Steuerbefreiungstatbestand.
Der Finanzausschuss veröffentlichte eine Beschlussempfehlung für sowohl den Gesetzesentwurf der Bundesregierung als auch für den Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Er empfahl dem Bundestag, den Gesetzesentwurf anzunehmen, doch den Antrag auf eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes abzulehnen.
An diese Empfehlung hielten sich die Fraktionen FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Alle Abgeordneten dieser Fraktionen stimmten gegen den Antrag. Wolfgang Kubicki (FDP) enthielt sich. Die Fraktionen der Opposition stimmten für den Entschließungsantrag, nur Jessica Tatti (DIE LINKE) stimmte dagegen.