Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Emilia Fester | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Dagegen gestimmt | ||
Sebastian Fiedler | SPD | 118 - Mülheim - Essen I | Nicht beteiligt | |
Daniel Föst | FDP | 217 - München-Nord | Dagegen gestimmt | |
Edgar Franke | SPD | 170 - Schwalm-Eder | Dagegen gestimmt | |
Thorsten Frei | CDU/CSU | 286 - Schwarzwald-Baar | Dafür gestimmt | |
Otto Fricke | FDP | 110 - Krefeld I - Neuss II | Dagegen gestimmt | |
Dietmar Friedhoff | AfD | 43 - Hannover-Land I | Dafür gestimmt | |
Hans-Peter Friedrich | CDU/CSU | 239 - Hof | Dafür gestimmt | |
Michael Frieser | CDU/CSU | 245 - Nürnberg-Süd | Dafür gestimmt | |
Markus Frohnmaier | AfD | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Götz Frömming | AfD | 76 - Berlin-Pankow | Nicht beteiligt | |
Fabian Funke | SPD | 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Dagegen gestimmt | |
Maximilian Funke-Kaiser | FDP | Dagegen gestimmt | ||
Ingo Gädechens | CDU/CSU | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dafür gestimmt | |
Schahina Gambir | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 134 - Minden-Lübbecke I | Dagegen gestimmt | |
Tessa Ganserer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 244 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Martin Gassner-Herz | FDP | 284 - Offenburg | Dagegen gestimmt | |
Matthias Gastel | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 262 - Nürtingen | Dagegen gestimmt | |
Alexander Gauland | AfD | Dafür gestimmt | ||
Manuel Gava | SPD | 39 - Stadt Osnabrück | Dagegen gestimmt | |
Thomas Gebhart | CDU/CSU | 211 - Südpfalz | Nicht beteiligt | |
Kai Gehring | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 120 - Essen III | Dagegen gestimmt | |
Jonas Geissler | CDU/CSU | 238 - Coburg | Dafür gestimmt | |
Stefan Gelbhaar | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 76 - Berlin-Pankow | Dagegen gestimmt | |
Michael Gerdes | SPD | 125 - Bottrop - Recklinghausen III | Dagegen gestimmt |
Der Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, über welchen namentlich abgestimmt wurde, enthielt die Forderung, die Gaspreisanpassungsverordnung „mit sofortiger Wirkung aufzuheben.“
In einem weiteren Antrag sprach sich die CDU/CSU-Fraktion für die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen aus. Dies könne Unternehmen entlasten und wettbewerbsfähiger machen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass verschiedene steuer- und zollrechtliche Änderungen an Gesetzen für Genussmittel vorgenommen werden. Diese Änderungen sollen einen erheblichen Bürokratieabbau schaffen und somit Verwaltung und Wirtschaft entlasten. Mit der Veränderung der einzelnen Gesetze soll im Endeffekt auch das Verbrauchssteuerrecht für Genussmittel vereinheitlicht werden.
Die Systemrichtlinie der EU regelt die Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Genussmitteln sowie elektrischem Strom und Energieerzeugnissen. Die Alkoholstrukturrichtlinie regelt die Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol. Diese sieht nun ein Zertifizierungssystem für unabhängige Kleinproduzenten vor. Beide Richtlinien werden nun in das deutsche Recht übernommen, da der Gesetzentwurf im Bundestag angenommen wurde.
Im Zuge der Übernahme dieser Richtlinien sollen zum Beispiel kleine Brauereien durch Steuervergünstigungen entlastet werden. Zudem läuft die zeitweise Reduzierung der Biersteuerstaffelsätze zum Ende dieses Jahres aus und wird nicht verlängert. Auch wenn Bier für wissenschaftliche Zwecke verwendet wird, greift nun der Steuerbefreiungstatbestand.
Der Finanzausschuss veröffentlichte eine Beschlussempfehlung für sowohl den Gesetzesentwurf der Bundesregierung als auch für den Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Er empfahl dem Bundestag, den Gesetzesentwurf anzunehmen, doch den Antrag auf eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes abzulehnen.
An diese Empfehlung hielten sich die Fraktionen FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Alle Abgeordneten dieser Fraktionen stimmten gegen den Antrag. Wolfgang Kubicki (FDP) enthielt sich. Die Fraktionen der Opposition stimmten für den Entschließungsantrag, nur Jessica Tatti (DIE LINKE) stimmte dagegen.