Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Alexander Müller | FDP | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dafür gestimmt | |
Gerd Müller | CDU/CSU | 256 - Oberallgäu | Nicht beteiligt | |
Roman Müller-Böhm | FDP | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dafür gestimmt | |
Beate Müller-Gemmeke | DIE GRÜNEN | 289 - Reutlingen | Dagegen gestimmt | |
Frank Müller-Rosentritt | FDP | 162 - Chemnitz | Dafür gestimmt | |
Michelle Müntefering | SPD | 141 - Herne - Bochum II | Dagegen gestimmt | |
Volker Münz | AfD | 263 - Göppingen | Dafür gestimmt | |
Sebastian Münzenmaier | AfD | 205 - Mainz | Dafür gestimmt | |
Rolf Mützenich | SPD | 95 - Köln III | Dagegen gestimmt | |
Andrea Nahles | SPD | 198 - Ahrweiler | Dagegen gestimmt | |
Zaklin Nastić | DIE LINKE | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt | |
Ingrid Nestle | DIE GRÜNEN | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dagegen gestimmt | |
Alexander S. Neu | DIE LINKE | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Christoph Neumann | AfD | 152 - Leipzig I | Dafür gestimmt | |
Martin Neumann | FDP | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dafür gestimmt | |
Andreas Nick | CDU/CSU | 204 - Montabaur | Dagegen gestimmt | |
Petra Nicolaisen | CDU/CSU | 1 - Flensburg - Schleswig | Dagegen gestimmt | |
Dietmar Nietan | SPD | 90 - Düren | Dagegen gestimmt | |
Ulli Nissen | SPD | 183 - Frankfurt am Main II | Dagegen gestimmt | |
Michaela Noll | CDU/CSU | 104 - Mettmann I | Dagegen gestimmt | |
Jan Ralf Nolte | AfD | 167 - Waldeck | Nicht beteiligt | |
Thomas Nord | DIE LINKE | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dagegen gestimmt | |
Omid Nouripour | DIE GRÜNEN | 183 - Frankfurt am Main II | Dagegen gestimmt | |
Georg Nüßlein | CDU/CSU | 255 - Neu-Ulm | Dagegen gestimmt | |
Ulrich Oehme | AfD | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dafür gestimmt |
Anlass des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion ist die endende Frist des Solidarpaktes II mit Ende des Jahres 2019. Der Solidarpakt II wurde im Jahr 2001 beschlossen, nachdem klar wurde, dass die Ziele des vorhergehenden Solidarpaktes I nicht erreicht werden würden. Durch ihn erhielten die ostdeutschen Länder und Berlin zusätzliche Mittel, um die Infrastruktur auszubessern und den wirtschaftlichen Aufholprozess nach der Wende zu stärken. Dieser Pakt wurde bis zum Jahr 2019 befristet. Das Solidaritätszuschlaggesetz aus dem Jahr 1995 verlöre lauf FDP mit Auslaufen des Solidarpaktes II seine Legitimation und da es nie zeitlich befristet wurde, müsse es durch einen gesonderten gesetzgeberischen Akt aufgehoben werden. Der Fortbestand des Gesetzes sei außerdem ein Verstoß gegen das Grundgesetz, da es als Ergänzungsabgabe gegenüber der regulären Besteuerung Ausnahmecharakter besitze und dementsprechend nicht dauerhaft, sondern nur zur Deckung vorübergehender Bedarfspitzen (wie dem Solidarpakt II) erhoben werden dürfe.Das Gesetz sehe außerdem die Entlastung der Bürger vor, die dringend notwendig, und angesichts der erheblichen Steuermehreinnahmen, auch finanzierbar sei.
Der Gesetzentwurf der FDP wurde am 13.12.2018 in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.
Dr. Wiebke Esdar (SPD) erklärt, dass die Abschaffung des Solidaritätszuschlags zwar die Konsumnachfrage steigern ließe, dies aber nicht bei Spitzenverdienern der Fall wäre, sondern bei einkommenschwächeren Haushalten. Die Sparquote bei Vermögenden würde sich laut Esdar nur erhöhen, da eine gewisse Steuersumme wegfiele, die Konsumnachfrage aber bei Spitzenverdienern nicht unbedingt steigen würde.
Christian Dürr (FDP) weist daraufhin, dass der Solidaritätszuschlag in dieser Form nicht mehr gerechtfertigt sei, da dieser ohne den Sozialpakt nicht mehr legitim wäre. Somit würde man laut Dürr einen Rechtsbruch gegen die deutsche Verfassung wagen.
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