Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Sabine Leidig | DIE LINKE | 169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg | Dagegen gestimmt | |
Katja Leikert | CDU/CSU | 180 - Hanau | Dagegen gestimmt | |
Steffi Lemke | DIE GRÜNEN | 70 - Dessau - Wittenberg | Dagegen gestimmt | |
Ralph Lenkert | DIE LINKE | 191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I | Dagegen gestimmt | |
Andreas Lenz | CDU/CSU | 213 - Erding - Ebersberg | Dagegen gestimmt | |
Michael Leutert | DIE LINKE | 162 - Chemnitz | Nicht beteiligt | |
Antje Lezius | CDU/CSU | 201 - Kreuznach | Dagegen gestimmt | |
Stefan Liebich | DIE LINKE | 76 - Berlin-Pankow | Dagegen gestimmt | |
Helge Lindh | SPD | 102 - Wuppertal I | Nicht beteiligt | |
Andrea Lindholz | CDU/CSU | 247 - Aschaffenburg | Dagegen gestimmt | |
Christian Lindner | FDP | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Dafür gestimmt | |
Tobias Lindner | DIE GRÜNEN | 211 - Südpfalz | Dagegen gestimmt | |
Michael Link | FDP | 267 - Heilbronn | Dafür gestimmt | |
Carsten Linnemann | CDU/CSU | 137 - Paderborn - Gütersloh III | Dagegen gestimmt | |
Patricia Lips | CDU/CSU | 187 - Odenwald | Dagegen gestimmt | |
Burkhard Lischka | SPD | 69 - Magdeburg | Dagegen gestimmt | |
Nikolas Löbel | CDU/CSU | 275 - Mannheim | Dagegen gestimmt | |
Bernhard Loos | CDU/CSU | 217 - München-Nord | Dagegen gestimmt | |
Gesine Lötzsch | DIE LINKE | 86 - Berlin-Lichtenberg | Dagegen gestimmt | |
Rüdiger Lucassen | AfD | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Jan-Marco Luczak | CDU/CSU | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dagegen gestimmt | |
Daniela Ludwig | CDU/CSU | 222 - Rosenheim | Dagegen gestimmt | |
Kirsten Lühmann | SPD | 44 - Celle - Uelzen | Dagegen gestimmt | |
Oliver Luksic | FDP | 298 - St. Wendel | Dafür gestimmt | |
Thomas Lutze | DIE LINKE | Dagegen gestimmt |
Anlass des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion ist die endende Frist des Solidarpaktes II mit Ende des Jahres 2019. Der Solidarpakt II wurde im Jahr 2001 beschlossen, nachdem klar wurde, dass die Ziele des vorhergehenden Solidarpaktes I nicht erreicht werden würden. Durch ihn erhielten die ostdeutschen Länder und Berlin zusätzliche Mittel, um die Infrastruktur auszubessern und den wirtschaftlichen Aufholprozess nach der Wende zu stärken. Dieser Pakt wurde bis zum Jahr 2019 befristet. Das Solidaritätszuschlaggesetz aus dem Jahr 1995 verlöre lauf FDP mit Auslaufen des Solidarpaktes II seine Legitimation und da es nie zeitlich befristet wurde, müsse es durch einen gesonderten gesetzgeberischen Akt aufgehoben werden. Der Fortbestand des Gesetzes sei außerdem ein Verstoß gegen das Grundgesetz, da es als Ergänzungsabgabe gegenüber der regulären Besteuerung Ausnahmecharakter besitze und dementsprechend nicht dauerhaft, sondern nur zur Deckung vorübergehender Bedarfspitzen (wie dem Solidarpakt II) erhoben werden dürfe.Das Gesetz sehe außerdem die Entlastung der Bürger vor, die dringend notwendig, und angesichts der erheblichen Steuermehreinnahmen, auch finanzierbar sei.
Der Gesetzentwurf der FDP wurde am 13.12.2018 in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.
Dr. Wiebke Esdar (SPD) erklärt, dass die Abschaffung des Solidaritätszuschlags zwar die Konsumnachfrage steigern ließe, dies aber nicht bei Spitzenverdienern der Fall wäre, sondern bei einkommenschwächeren Haushalten. Die Sparquote bei Vermögenden würde sich laut Esdar nur erhöhen, da eine gewisse Steuersumme wegfiele, die Konsumnachfrage aber bei Spitzenverdienern nicht unbedingt steigen würde.
Christian Dürr (FDP) weist daraufhin, dass der Solidaritätszuschlag in dieser Form nicht mehr gerechtfertigt sei, da dieser ohne den Sozialpakt nicht mehr legitim wäre. Somit würde man laut Dürr einen Rechtsbruch gegen die deutsche Verfassung wagen.
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