Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Matthias Miersch | SPD | 47 - Hannover-Land II | Dagegen gestimmt | |
Mario Mieruch | fraktionslos | 124 - Steinfurt I - Borken I | Dafür gestimmt | |
Irene Mihalic | DIE GRÜNEN | 123 - Gelsenkirchen | Dagegen gestimmt | |
Klaus Mindrup | SPD | 76 - Berlin-Pankow | Dagegen gestimmt | |
Susanne Mittag | SPD | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dagegen gestimmt | |
Amira Mohamed Ali | DIE LINKE | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dagegen gestimmt | |
Cornelia Möhring | DIE LINKE | 7 - Pinneberg | Dagegen gestimmt | |
Falko Mohrs | SPD | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Dagegen gestimmt | |
Claudia Moll | SPD | 88 - Aachen II | Dagegen gestimmt | |
Siemtje Möller | SPD | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Dagegen gestimmt | |
Dietrich Monstadt | CDU/CSU | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dagegen gestimmt | |
Karsten Möring | CDU/CSU | 93 - Köln I | Nicht beteiligt | |
Marlene Mortler | CDU/CSU | 246 - Roth | Nicht beteiligt | |
Elisabeth Motschmann | CDU/CSU | 54 - Bremen I | Nicht beteiligt | |
Niema Movassat | DIE LINKE | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dagegen gestimmt | |
Andreas Mrosek | AfD | 70 - Dessau - Wittenberg | Nicht beteiligt | |
Claudia Müller | DIE GRÜNEN | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Dagegen gestimmt | |
Axel Müller | CDU/CSU | 294 - Ravensburg | Dagegen gestimmt | |
Norbert Müller | DIE LINKE | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt | |
Carsten Müller | CDU/CSU | 50 - Braunschweig | Dagegen gestimmt | |
Alexander Müller | FDP | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dafür gestimmt | |
Sepp Müller | CDU/CSU | 70 - Dessau - Wittenberg | Dagegen gestimmt | |
Gerd Müller | CDU/CSU | 256 - Oberallgäu | Nicht beteiligt | |
Stefan Müller | CDU/CSU | 242 - Erlangen | Dagegen gestimmt | |
Bettina Müller | SPD | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Dagegen gestimmt |
Anlass des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion ist die endende Frist des Solidarpaktes II mit Ende des Jahres 2019. Der Solidarpakt II wurde im Jahr 2001 beschlossen, nachdem klar wurde, dass die Ziele des vorhergehenden Solidarpaktes I nicht erreicht werden würden. Durch ihn erhielten die ostdeutschen Länder und Berlin zusätzliche Mittel, um die Infrastruktur auszubessern und den wirtschaftlichen Aufholprozess nach der Wende zu stärken. Dieser Pakt wurde bis zum Jahr 2019 befristet. Das Solidaritätszuschlaggesetz aus dem Jahr 1995 verlöre lauf FDP mit Auslaufen des Solidarpaktes II seine Legitimation und da es nie zeitlich befristet wurde, müsse es durch einen gesonderten gesetzgeberischen Akt aufgehoben werden. Der Fortbestand des Gesetzes sei außerdem ein Verstoß gegen das Grundgesetz, da es als Ergänzungsabgabe gegenüber der regulären Besteuerung Ausnahmecharakter besitze und dementsprechend nicht dauerhaft, sondern nur zur Deckung vorübergehender Bedarfspitzen (wie dem Solidarpakt II) erhoben werden dürfe.Das Gesetz sehe außerdem die Entlastung der Bürger vor, die dringend notwendig, und angesichts der erheblichen Steuermehreinnahmen, auch finanzierbar sei.
Der Gesetzentwurf der FDP wurde am 13.12.2018 in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.
Dr. Wiebke Esdar (SPD) erklärt, dass die Abschaffung des Solidaritätszuschlags zwar die Konsumnachfrage steigern ließe, dies aber nicht bei Spitzenverdienern der Fall wäre, sondern bei einkommenschwächeren Haushalten. Die Sparquote bei Vermögenden würde sich laut Esdar nur erhöhen, da eine gewisse Steuersumme wegfiele, die Konsumnachfrage aber bei Spitzenverdienern nicht unbedingt steigen würde.
Christian Dürr (FDP) weist daraufhin, dass der Solidaritätszuschlag in dieser Form nicht mehr gerechtfertigt sei, da dieser ohne den Sozialpakt nicht mehr legitim wäre. Somit würde man laut Dürr einen Rechtsbruch gegen die deutsche Verfassung wagen.
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